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Allianz Private Krankenversicherung klagt gegen Gesundheitsreform

München (ots)

Die Allianz Private Krankenversicherung reicht heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform ein.

Mit der Verfassungsbeschwerde will die Allianz Private auch die Interessen ihrer Kunden wahren: "Wir sind überzeugt, dass etwa der Basistarif in verfassungswidriger Weise in bestehende Versicherungsverträge eingreift", begründet Dr. Ulrich Rumm, Vorsitzender der Vorstands der Allianz Privaten die Entscheidung. "So sind etwa die Prämienhöhen im Basistarif begrenzt. Diese Begrenzungen müssen unsere krankenvollversicherten Kunden über Umlagen mitfinanzieren. Das bedeutet Prämiensteigerungen, mit denen die Kunden zur Vertragsschluss nicht rechnen mussten."

Die Regelungen des so genannten GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes stellen in ihrer Gesamtheit einen gravierenden Eingriff des Gesetzgebers in das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung dar. Beim Basistarif stehen PKV-Unternehmen grundsätzlich unter Kontrahierungszwang. "Damit sind wir verpflichtet, Kunden unabhängig von ihrem Gesundheitszustand und finanzieller Leistungskraft zu versichern. Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge sind nicht zulässig. Die risikoadäquate Kalkulation der Beiträge wird hier zu Lasten der Bestandskunden ausgehebelt", sagt Rumm. Darüber hinaus beeinträchtigt etwa die Zulassung von GKV-Wahltarifen die Chancengleichheit von PKV und GKV im Wettbewerb.

"Einen derart massiven Eingriff in unsere Unternehmensfreiheit hat es noch nie gegeben. Anstatt den Markt für eine kapitalgedeckte - und damit demographiesichere - Krankenvollversicherung zu fördern, wird die Branche der privaten Krankenversicherung in unzulässiger Weise durch den Gesetzgeber ausgebremst."

Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde wird die Allianz Private von Herrn Prof. Dr. Peter M. Huber, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Ludwig-Maximilans-Universität München, vertreten.

Weitere Presseinformationen der Allianz Deutschland AG finden Sie auf unserem Internetportal www.allianzdeutschland.de

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bereich der Kapitalanlage, aus dem Ausfall von Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

Ansprechpartner:

Katrin Schaller Tel.: 089/3800-12946;
E-mail: katrin.schaller@allianz.de

Alexa Schlüter, Tel: 089/3800-14350;
E-mail: alexa.schlueter@allianz.de

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