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ASB fordert Reform des Rettungsassistentengesetzes
Hilfsorganisation plädierte bei Anhörung in Berlin für eine schnelle Novellierung

Köln (ots)

"Wir wollen, dass der Beruf und die Ausbildung als
Rettungsassistent wieder attraktiver werden", erklärte Daniel Gelbke,
Referent für den Rettungsdienst beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), 
anlässlich einer Anhörung im Gesundheitsausschuss in Berlin am 4. 
Juli 2007. Besonderes Augenmerk legten die Abgeordneten bei ihren 
Fragen an die Sachverständigen auf die Schaffung von rechtlich 
abgesicherten Kompetenzen des Rettungsdienstpersonals.
Denn bisher fehlen für ärztliche Hilfsmaßnahmen - wie z.B. das 
Punktieren von Venen oder die Intubation - klare Regelungen für 
Rettungsassistenten. In Situationen, in denen sie in eigener 
Verantwortung überbrückende Maßnahmen zur Lebenserhaltung durchführen
müssen, die ihrer Art nach ärztliche Maßnahmen sind (sogenannte 
Notkompetenz), handeln Rettungsassistenten in einer rechtlichen 
Grauzone. Unabhängig davon, ob sie in solchen Maßnahmen geschult sind
oder nicht. "Hier brauchen wir endlich verbindliche gesetzliche 
Regeln, damit kein Rettungsassistent, der über die fachliche 
Kompetenz verfügt, notwendige Hilfsmaßnahmen unterlässt, weil er 
Angst haben muss, sich strafbar zu machen", erklärt Gelbke.
Eine schnelle Änderung des Rettungsassistentengesetzes ist auch 
deshalb dringend notwendig, weil sich die Rahmenbedingungen in den 
vergangenen Jahren stark verändert haben. Die demografische 
Entwicklung, die immer geringer werdende Dichte an Notärzten und 
Krankenhäusern, der rasche medizinische Fortschritt und damit 
verbunden ständig steigende Anforderungen an das Personal machen eine
Anpassung an die realen Bedingungen nach Einschätzung des ASB 
unumgänglich.
Der ASB setzte sich deshalb in der Anhörung im 
Gesundheitsausschuss für eine rasche Novellierung der 
Rettungsassistentenausbildung ein. Zentrale ASB-Forderungen sind die 
Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre, eine bessere Vergütung 
während der Ausbildung und eine engere Verzahnung von Theorie und 
Praxis. Zudem soll die Ausbildung als Rettungsassistent die 
Möglichkeit bieten, auch in anderen medizinischen Berufen tätig zu 
werden. "Nur so können wir auf Dauer unsere hohen Qualitätsstandards 
sichern und den Rettungsassistenten Perspektiven für eine berufliche 
Entwicklung geben", so Gelbke.
Bei einer Novellierung müssen nach Ansicht des ASB auch stringente
Anforderungen an die berufliche Fortbildung und deren Zertifizierung 
gestellt werden. Der ASB bedauert, dass es hierzu keine 
bundeseinheitlichen Regelungen gibt, die alle 
Rettungsdienstmitarbeiter zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichten.
Bisher haben nur wenige Bundesländer in ihren Rettungsdienstgesetzen 
oder ähnlichen Rechtsvorschriften Regelungen getroffen, die zudem von
Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgeprägt sind.

Pressekontakt:

Kontakt für Interviewanfragen, Fotomaterial und weitere
Informationen: ASB-Pressestelle: Dorothee Mennicken, Tel.
0221/47605-296, Bianca Fornoff, Tel.: 0221/47605-233, Fax: -297,
www.asb.de

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