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Forderung des ASB: Gleichstellung und Respekt für die Leistung Ehrenamtlicher im Bevölkerungsschutz

Forderung des ASB: Gleichstellung und Respekt für die Leistung Ehrenamtlicher im Bevölkerungsschutz
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Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. setzt sich für Gleichstellung und Respekt für die Leistung Ehrenamtlicher im Bevölkerungsschutz ein und fordert die umfassende Freistellung der Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD.

Zum Internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember 2024 fordert der Hauptgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e. V. (ASB), Dr. Uwe Martin Fichtmüller, die umfassende Freistellung der Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD auf bundespolitischer Ebene endlich in Angriff zu nehmen. „Es ist nicht einzusehen, wieso es in diesem gesellschaftlich wichtigen Bereich immer noch Unterschiede zwischen den öffentlich-rechtlichen Strukturen THW und Feuerwehren und den anerkannten Hilfsorganisationen gibt. Der Respekt vor der Leistung aller Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz gebietet es, dass Rechtssicherheit für die Helfenden und deren Arbeitgeber besteht, sowohl im Einsatz bei einem erklärten Katastrophenfall als auch für Zeiten der Ausbildung und Übung.“ Der Bevölkerungsschutz wird in Deutschland von ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern getragen. Ob nun langfristig während der Corona-Pandemie oder in akuten Katastrophensituationen wie bei den regionalen Hochwassern 2024 im Saarland und Bayern oder im Ahrtal 2021.

Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung darüber, ob und wieweit Ehrenamtliche bei solchen Einsätzen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen sind, existiert zurzeit nicht. Vielmehr sind die Freistellung und die Entgeltfortzahlung im Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG) und in den jeweiligen Feuerwehr- beziehungsweise Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder geregelt. Im Gegensatz zum THW oder der Feuerwehr können Ehrenamtliche von Hilfsorganisationen wie dem ASB bei Großschadenslagen und Einsätzen nicht von der Arbeit freigestellt werden und haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Um Menschen in Not zu helfen, müssen sie Urlaub nehmen oder dies in ihrer Freizeit tun.

Ehrenamtlich engagierte Samariterinnen und Samariter leisten wertvolle Arbeit in zahlreichen Bereichen, von der Pflege über die Katastrophenhilfe bis hin zur Jugendarbeit. Sie bringen ihre Zeit, Fähigkeiten und ihr Engagement ein, um Menschen in Not zu unterstützen und das Gemeinwesen zu stärken. Diese unentgeltliche Arbeit ermöglicht es dem ASB, flexibel und schnell auf die Bedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren und dort zu helfen, wo staatliche Strukturen an ihre Grenzen stoßen.

„Aus einer im ASB in NRW, Bayern und Sachsen durchgeführten Studie zu Hintergründen und Motivationen im Ehrenamt wissen wir, dass Ehrenamtliche in hohem Maße von ihrer Tätigkeit durch persönliche Weiterentwicklung, den Erwerb neuer Kompetenzen und die Stärkung ihres sozialen Netzwerks profitieren“, so Fichtmüller. Dies trägt zur langfristigen Bindung der Ehrenamtlichen an die Organisation bei und fördert eine Kultur der Solidarität und des Zusammenhalts.

Deutschland verfügt nach Angaben der Bundesregierung insgesamt über etwa 1,7 Millionen ehrenamtliche Helfer:innen im Zivil- und Katastrophenschutz, beim ASB engagieren sich in diesem Bereich 15.000 Menschen.

Der ASB ist täglich bemüht, das Engagement der Ehrenamtlichen wertzuschätzen und für sie Hindernisse aus dem Weg zu räumen. „Das sollte ein gesamtgesellschaftliches Ziel sein. Im Bevölkerungsschutz gibt es dazu mit einer einheitlichen und unkomplizierten Regelung der Helferfreistellung eine ganz konkrete Möglichkeit“, erklärt der ASB-Hauptgeschäftsführer.

Kontakt:

Diana Zinkler
Fachbereichsleitung Kommunikation und Public Affairs
Telefon: 030/2325786-122
Mobil: 0152/247 552 09
E-Mail:  d.zinkler@asb.de 
Präsidentin: Dr. Katarina Barley
Bundesvorsitzender: Knut Fleckenstein 
Stellv. Bundesvorsitzende: Dr. Christine Theiss
Stellv. Bundesvorsitzender: Uwe Borchmann 
Hauptgeschäftsführer: Dr. Uwe Martin Fichtmüller
Geschäftsführerin Einsatzdienste und Bildung: Edith Wallmeier 
Geschäftsführer Recht und Compliance/ Justiziar: Dr. Marcus Kreutz
  
Amtsgericht Köln Vereinsregister VR 6081
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 123048783