ASB begrüßt neue Fassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Wohlfahrtsverband ist erfreut, dass Pflegeleistungen und Gesundheitsdienstleistungen nun von der Richtlinie ausgenommen sind
Köln (ots)
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hatte in vielen Stellungnahmen für eine Herausnahme der Pflegeleistungen und Gesundheitsdienstleistungen aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie plädiert. "Wir sind froh, dass es zu dieser Einigung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gekommen ist", kommentiert Heribert Röhrig, stellvertretender ASB-Bundesgeschäftsführer, die gestrigen Verhandlungen. "Dadurch wird ein drohender Qualitätsabbau in der Pflege verhindert."
Am späten Montagabend hatte sich der EU-Ministerrat in Brüssel darauf verständigt, dass Pflegeleistungen nicht mehr unter die Regelungen der Dienstleistungsrichtlinie fallen. Durch die Neufassung des Artikels 2 wurde die Pflege eindeutig aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. "Wir begrüßen ebenfalls sehr, dass eine unklare Formulierung in Erwägungsgrund 14 der Richtlinie geändert worden ist", so Röhrig weiter. Darin hieß es bisher, dass die Pflege älterer Menschen pauschal in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, sofern sie nicht ausdrücklich davon ausgenommen ist.
Nun muss der neue Entwurf noch durch das Europäische Parlament bestätigt werden. Doch der ASB ist optimistisch, dass die neue Fassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch dieses Verfahren bestehen wird.
Der ASB hatte sich auf nationaler Ebene und auch im Verbund mit anderen Organisationen auf europäischer Ebene für eine Änderung der EU-Dienstleistungs-richtlinie eingesetzt. Noch vor kurzem hat er dazu ein ausführliches Positionspapier veröffentlicht.
Das Positionspapier des ASB zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie im Internet unter: www.asb.de.
Köln, den 30. Mai 2006
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