Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2012 gesunken - Vorläufige Statistik der gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht
Berlin (ots)
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle ist im ersten Halbjahr 2012 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesunken. Das geht aus einer vorläufigen Statistik der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging ebenfalls zurück. Auch die Schüler-Unfallversicherung verzeichnete weniger Schul- und Schulwegunfälle.
Insgesamt ereigneten sich in den ersten sechs Monaten des Jahres 450.689 Arbeitsunfälle. Das sind rund 2 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2011. 7.304 Versicherte erhielten erstmalig eine Arbeitsunfallrente - ein leichter Rückgang gegenüber 2011. 226 Menschen verloren bei einem Arbeitsunfall ihr Leben - 25 mehr als im Vergleichszeitraum.
"Auch wenn die Zahl der Arbeitsunfälle insgesamt sinkt, dürfen wird deshalb in unseren Präventionsbemühungen nicht nachlassen ", kommentierte DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer die Zahlen. "Dazu brauchen wir die Mitarbeit von Versicherten und Arbeitgebern. Nur gemeinsam können wir Arbeitsplätze gesund und sicher machen." Um über 14 Prozent ging die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle zurück. Sie belief sich auf 86.585. Grund hierfür war ersten Einschätzungen zufolge der im Vergleich zum Vorjahr milde Winter. 2.584 Versicherte erhielten erstmalig eine Wegeunfallrente. 166 Unfälle auf dem Weg zur Arbeit endeten tödlich.
Die Träger der Schüler-Unfallversicherung, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, verzeichneten insgesamt 614.495 Schulunfälle. Dies entspricht einem Rückgang um mehr als 12 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2011. 51.914 Unfälle ereigneten sich auf dem Schulweg - ein Rückgang um 16 Prozent. 459 Versicherte erhielten erstmalig eine Unfallrente - 60 mehr als im Vorjahreszeitraum. 31 Versicherte verloren bei einem Unfall ihr Leben - die Mehrzahl davon auf dem Schulweg.
Hintergrund Meldepflicht
Arbeits- und Wegeunfälle sind meldepflichtig, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode führen. In der Schüler-Unfallversicherung sind Unfälle meldepflichtig, wenn der Versicherte ärztlich behandelt werden muss oder durch den Unfall zu Tode kommt.
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