All Stories
Follow
Subscribe to Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Elektronische Patientenakte und novellierte Gefahrstoffverordnung
Neues im Jahr 2025 aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Berlin (ots)

Mit Blick auf das Jahr 2025 weist die gesetzliche Unfallversicherung auf zwei gesetzliche Neuerungen hin, die auch die Betriebe und ihre Versicherten betreffen. Die erste Neuerung betrifft die elektronische Patientenakte, die deutschlandweit ab März 2025 eingeführt wird, die zweite betrifft die Neufassung der Gefahrstoffverordnung.

Die "ePA für alle"

Die neue elektronische Patientenakte "ePA für alle" kommt deutschlandweit ab März 2025. Auch Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung werden von diesem Angebot profitieren können. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen die "ePA für alle" über eine App zur Verfügung. Leistungserbringende wie Ärztinnen, Physiotherapeuten oder Kliniken können dann Gesundheitsinformationen einer Person wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder die Medikation digital in der ePA speichern. Versicherte können diese Daten über die ePA-App ihrer Krankenversicherung einsehen und verwalten.

Für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung gilt: Ihnen und ihren Behandlern und Behandlerinnen stehen in der ePA alle Daten zu ihrer Heilbehandlung gebündelt zur Verfügung. So kann der zuständige D-Arzt oder die D-Ärztin zum Beispiel direkt auf den Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus zugreifen und weiter behandelnde Personen können Einblick nehmen in die Krankengeschichte.

Nicht nur aktuelle Befunde können in die ePA hochgeladen werden. Auch Daten zu vergangenen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten können gespeichert werden. Die elektronische Bündelung aller Unterlagen zu einem Unfall bietet zum Beispiel Vorteile, wenn sich Spätfolgen einstellen und weitere Untersuchungen notwendig werden.

Grundsätzlich gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten: Sie können die Zugriffe Dritter, wie Ärztinnen oder Physiotherapeuten, auf ihre Daten in der ePA selbst steuern. Sie können der Anlage einer ePA durch ihre Krankenkasse auch widersprechen oder die ePA im Nachhinein löschen lassen.

Unfallversicherungsträger beraten zu neuer Gefahrstoffverordnung

Am 04.Dezember 2024 wurde die Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung dient insbesondere dem verbesserten Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen an ihrem Arbeitsplatz.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird das aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910) bekannte risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen rechtlich bindend integriert. Das Konzept definiert drei Risikobereiche: geringes (grün), mittleres (gelb) und hohes (rot) Risiko. Dieses "Ampel-Prinzip" soll Betriebe dabei unterstützen, bei der Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen entsprechende Schutzmaßnahmen risikobezogen festzulegen.

Angepasst werden auch die Regelungen zu Asbest. Diese betreffen neben den Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen auch klare Vorgaben bei zulässigen Tätigkeiten im Rahmen von Abbruch, Sanierung und Instandhaltungsmaßnahmen. Es werden neue Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Asbest formuliert sowie eine sogenannte Mitwirkungs- und Informationspflicht der Veranlasser - zum Beispiel Eigentümer oder Bauträger - eingeführt.

Eine weitere wichtige Änderung beinhaltet die Umsetzung chemikalienrechtlicher Regelungen der Europäischen Union in deutsches Recht. Neu für Unternehmen sind zum Beispiel die Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten, wenn bei der Arbeit im Betrieb Gefährdungen durch reprotoxische Stoffe der Kategorie 1A oder 1B der EU-Krebsrichtlinie auftreten. Auch in diesen Fällen muss künftig ein Expositionsverzeichnis geführt werden. Die DGUV bietet den Betrieben zur rechtssicheren Dokumentation die Zentrale Expositionsdatenbank, ZED, an. Diese Datenbank dient der zentralen Erfassung von Expositionen gegenüber krebserzeugenden, keimzellmutagenen und - neu - reproduktionstoxischen Stoffen.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen informieren die Betriebe durch ihre Aufsichtspersonen und über verschiedene Informationsmedien umfassend zu der neuen Gefahrstoffverordnung. Sie bieten auch Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Detaillierte Informationen zu Gefahrstoffen erhalten Betriebe in der GESTIS-Stoffdatenbank, dem Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Zum Gefahrstoff Asbest finden sich darüber hinaus weitere Informationen auf den Seiten der Unfallversicherungsträger wie der Gefahrstoff-Datenbank der BG BAU " WINGIS".

Weitere Informationen: Presseinformation der BG BAU, Video der BG RCI

Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414

E-Mail: presse@dguv.de
https://www.dguv.de
Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beachten
Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

Original content of: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), transmitted by news aktuell

More stories: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
More stories: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
  • 12.12.2024 – 10:11

    Zwölf Nominierungen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

    Berlin (ots) - Der Deutsche Arbeitsschutzpreis zeichnet vorbildliche Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit aus. Er ist mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert. Die Bekanntgabe der Gewinner und Gewinnerinnen für 2025 findet am 26. Februar 2025 in Berlin statt. Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist die ...

  • 10.12.2024 – 10:00

    Einsendeschluss für Einreichungen zum GPMA verlängert

    Berlin (ots) - Die Frist für die Einreichung von Beiträgen zum German Paralympic Media Award (GPMA) geht bis zum 8. Januar 2025 in die Verlängerung. Seit 1999 vergibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) den German Paralympic Media Award, den bedeutendsten deutschen Medienpreis im Bereich Behindertensport. Der Preis prämiert herausragende Reportagen und Analysen sowie Interviews und andere ...