Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Rechtsgutachten zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung: Spitzenkörperschaft für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verfassungswidrig
Berlin (ots)
Die von Bund und Ländern geplante Umwandlung des zukünftigen Spitzenverbandes der gesetzlichen Unfallversicherung in eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten von Professor Friedrich Schnapp (Ruhr-Universität Bochum), das dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) vorliegt. Wunder Punkt der Verkörperschaftung ist vor allem die so genannte Mischverwaltung. Das Grundgesetz verbietet es, dass eine Körperschaft auf Bundesebene zugleich verbindliche Entscheidungen für Körperschaften auf Landesebene trifft. Hiervon betroffen sind die Unfallversicherungsträger der Länder und Kommunen.
"Die vorgeschlagene Körperschaft birgt erhebliche Risiken für das gesamte Reformwerk", warnen daher HVBG-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer und BUK-Hauptgeschäftsführer Prof. Hartmut Weber-Falkensammer. "Für die Reform spielt der neue Spitzenverband eine zentrale Rolle. Es wäre fatal, wenn er auf einer brüchigen Rechtsgrundlage stände", so die beiden Verbandschefs. "Bund und Länder müssen von der Verstaatlichung Abstand nehmen, wenn das Reformvorhaben Erfolg haben soll."
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben per Beschluss die Absicht bekundet, ihre Spitzenverbände zu einem neuen Verein zu fusionieren. "Diese Lösung ist effektiv und rechtlich unbedenklich. Das belegt ein weiteres Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Rupert Scholz." Die Vereinslösung findet auch die Zustimmung von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Beide hatten die Verkörperschaftung in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, weil sie in der staatlichen Einmischung eine Gefahr für das Engagement der Unternehmen und Versicherten in der Prävention sehen. Der Gestaltungsspielraum der Selbstverwaltung dürfe nicht eingeschränkt werden. Bund und Länder verhandeln am kommenden Donnerstag über die Reform der Organisation der Unfallversicherung. Ein Arbeitsentwurf zum Leistungsrecht wird für das Frühjahr erwartet.
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