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Neue Westfälische (Bielefeld)

Neue Westfälische: Justiz muss Führerscheine zurückgeben Bei Blutproben ohne Richterspruch VON HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots)

Bielefeld. Die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Hamm, wonach die Durchsuchung einer Wohnung oder 
die Entnahme einer Blutprobe auch in der Nacht grundsätzlich einem 
Richtervorbehalt unterliegt, löst in den Polizei- und Justizbehörden 
des Landes große Aufregung aus. Rechtsexperten gehen davon aus, dass 
zahlreiche Strafverfahren, die nach Trunkenheitsfahrten eingeleitet 
wurden, nun hinfällig sind und die Täter ihre Führerscheine 
zurückerhalten.
Wie ausführlich berichtet, hatte der für Ostwestfalen-Lippe 
zuständige III. Strafsenat des Oberlandesgerichtes rechtskräftig 
entschieden, dass Blutproben und Wohnungsdurchsuchungen, die von der 
Polizei in den Nachtstunden angeordnet werden, einem 
Beweisverwertungsverbot unterliegen.
Begründet wird das Urteil nicht mit einem Fehlverhalten der 
Polizeibeamten, sondern mit einer verfassungsrechtlich relevanten 
Lücke in der NRW-Justizorganisation. Es sei versäumt worden, einen 
richterlichen Eildienst rund um die Uhr einzurichten. Bislang 
existiert dieser nur von 6 bis 21 Uhr.
Das Urteil des OLG-Senates werde "weitreichende Folgen haben", 
prophezeit Christian Friehoff, Geschäftsführer des Richterbundes in 
NRW. Vor allem in jenen Fällen, wo das Ergebnis der nächtlichen 
Blutprobe das einzige Beweismittel nach einer Trunkenheitsfahrt sei, 
könnten die Sünder vor Gericht auf Freisprüche hoffen. Zu diesem 
Ergebnis kommt auch der Mindener Rechtsanwalt Bernd Brüntrup, der das
Musterverfahren vor dem OLG betrieben hatte.
Als Konsequenz aus dem überraschenden Urteil will das Düsseldorfer 
Justizministerium nun die Einrichtung eines 24-Stunden-Eildienstes 
für Richter prüfen. "Ich kann mir aber nicht vorstellen, wie eine 
solche zusätzliche arbeitsintensive Aufgabe angesichts der schon seit
Jahren bestehenden Überbelastung geschultert werden soll", sagt 
Friehoff, der auch Amtsgerichtsdirektor in Rahden (Kreis 
Minden-Lübbecke) ist. Friehoff gibt zu bedenken, dass andere 
OLG-Strafsenate anderer Auffassung seien. Sie hatten entschieden, 
dass die Polizei wegen "Gefahr im Verzug" nächtliche Blutproben 
eigenmächtig anordnen kann.
"Rechtssicherheit ist ein hohes Gut", betont der Bielefelder 
Polizeipräsident Erwin Südfeld. Er hofft im Interesse seiner Beamten,
dass bald eine einheitliche Regelung kommt. "Trunkenheitsfahrten 
werden von uns auch weiterhin verfolgt", sagt Südfeld. Ähnlich 
äußerte sich Christoph Mackel, Sprecher der Bielefelder 
Staatsanwaltschaft: "Wir werden vorerst alle Verfahren weiterführen."

Pressekontakt:

Neue Westfälische
Jörg Rinne
Telefon: 0521 555 276
joerg.rinne@neue-westfaelische.de

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