Neue Westfälische: Früherkennungsuntersuchungen für Kinder Fehler im System HUBERTUS GÄRTNER
Bielefeld (ots)
Wenn die nordrhein-westfälische Landesregierung neue Gesetze macht oder Vorschriften erlässt, dann kann manchmal allein schon der Name beim Bürger Angst und Schrecken verbreiten. "Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen" - dieses Wortungetüm wurde im Herbst vergangenen Jahres in die Welt gesetzt. Am Anfang hat sich aber niemand für die Semantik interessiert. Erst seit einigen Wochen bekommen nun tausende Eltern zu spüren, was es mit der neuen Verordnung wirklich auf sich hat. Sie haben Post vom Bielefelder Landesinstitut für Gesundheit erhalten. Wenn die Eltern die Briefe ignorieren, dann schreibt anschließend auch noch das Jugendamt und kündigt einen Hausbesuch an. Für viele Sorgeberechtigten ist das ein Schock. Einige von ihnen reagieren mit Unverständnis, vereinzelt herrscht auch Empörung. Der Zweck der Übung ist allerdings durchaus ehrenwert. Die Eltern sollen daran erinnert werden, dass sie die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für ihren Nachwuchs versäumt haben. In der ärztlichen Fachwelt gilt es als weitgehend unbestritten, dass sorgfältige medizinische Checks bei kleinen Kindern sinnvoll und wichtig sind. Defizite in der körperlichen oder geistigen Entwicklung lassen sich in den ersten Lebensjahren gut diagnostizieren. Vor allem lassen sie sich oftmals noch korrigieren. Deshalb müssten die Früherkennungsuntersuchungen eigentlich obligatorisch sein. Sie sind aber immer noch freiwillig. Hier steckt ein Fehler im System. Es wird ein großes Rad mit umfangreichen statistischen Erhebungen und großem Verwaltungsaufwand in Bewegung gesetzt - doch wenn am Ende einzelne Eltern die Untersuchungen ihrer Kinder strikt verweigern, dann stehen die Jugendämter letztlich ohne jede Handhabe vor der Tür.
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