Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Jörg Kachelmann aus der U-Haft entlassen Öffentlicher Pranger SIGRUN MÜLLER-GERBES
Bielefeld (ots)
Im März, kurz nach der Verhaftung, ist das öffentliche Urteil schon gesprochen: schuldig. Einen ganz schlimmen Vergewaltiger haben die Ermittler da eingebuchtet. Einen, der sich hinter der lächelnden Maske des Traumschwiegersohns verbirgt. Und dann wird auch noch in allen intimen Details breit getreten, dass Jörg Kachelmann in Liebesdingen ein Doppel-, wenn nicht ein Vier- oder Sechsfachleben geführt hat. So einem ist alles zuzutrauen. Auf die klassische öffentliche Vorverurteilung folgt im Juni der vorauseilende Freispruch. Wieder ist das allgemeine Urteil eindeutig: unschuldig. Es braucht nur ein paar Zitate aus einem Gutachten, die die Aussagen des mutmaßlichen Opfers in Zweifel ziehen, und fest steht: Da ist einer ohne jede Schuld eingebuchtet worden, ein sympathisches Schlitzohr leidet unter der Rache einer eifersüchtigen Frau. Sogar die blauen Flecken soll sie sich nun selbst beigebracht haben. Im Juli eröffnet das Gericht das Verfahren gegen Kachelmann - offenbar wiegen die Indizien der Staatsanwaltschaft so schwer, dass es für eine Anklage reicht. Schuldig also. Und jetzt die Freilassung. Doch unschuldig? Oder schuldig? Kaum jemand, der dazu keine Meinung hätte. Die Akten gesehen hat keiner von denen, die jetzt schon genau wissen, wie der Prozess ausgehen wird. Dabei verbietet sich eine Vorverurteilung im Fall Kachelmann ebenso wie der voreilige Freispruch - er würde schließlich bedeuten, die Ex-Freundin einer schweren Straftat zu beschuldigen. Auch auf falsche Verdächtigung stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis. Das Urteil über Schuld und Unschuld obliegt in einem Rechtsstaat dem Gericht, und nur dem. Der öffentliche Pranger ist eigentlich abgeschafft - für einen Prominenten wie Kachelmann ebenso wie für die Frau, die ihn belastet. Beide aber stehen abwechselnd schon seit Monaten daran.
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