Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Bundestag diskutiert PID Weit hergeholt PETER JANSEN
Bielefeld (ots)
Die Bundestagsabgeordneten machen es sich nicht leicht mit ihrer Entscheidung, ob sie die Präimplantationsdiagnostik (PID) - die Untersuchung wenige Tage alter befruchteter Eizellen auf genetische Schäden vor der Einpflanzung in den Mutterleib - in engen Grenzen zulassen oder generell verbieten sollen. Die einen wollen Paaren ersparen, nicht lebensfähige oder schwerstbehinderte Kinder zu bekommen, die anderen wollen verhindern, dass mit Zulassung der PID künftig über lebenswertes und lebensunwertes Leben entschieden wird. Manche Argumente der Gegner sind sehr weit hergeholt. So ist es schon aus medizinischen Gründen Unsinn, wenn gewarnt wird, mit Hilfe der PID würden sich Eltern Wunschkinder bestellen, möglichst groß, blond und blauäugig. Das geht auch mit PID nicht, außerdem würde kein verantwortungsbewusster Mediziner dazu die Hand reichen. Nicht nachvollziehbar ist auch die Warnung, Eltern behinderter Kinder müssten sich bei einer Freigabe rechtfertigen, dass sie mit einem behinderten Kind leben. Im Kern berechtigt ist die Frage der PID-Gegner, ob der Mensch sich zum Richter über menschliches Leben aufschwingen darf. Der Gesetzgeber hat selbst im Abtreibungsrecht Entscheidungen getroffen, an denen er jetzt nicht vorbeikann. Abtreibungen sind bis zur 22. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn der Embryo schwerbehindert ist. Unter diesem Aspekt ist die PID, bei der es um wenige Tage alte Zellhaufen geht, vertretbar.
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