Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Karlsruhe verhandelt Betreuungsgeld Nachhilfe für die CSU Alexandra Jacobson, Berlin
Bielefeld (ots)
Das Bundesverfassungsgericht klopft zurzeit das Betreuungsgeld auf seine Rechtmäßigkeit ab. Bis ein Urteil ergeht, kann es Monate dauern. In der mündlichen Verhandlung äußerte das Gericht massive Zweifel an der umstrittenen Sozialleistung. Interessant, dass es bei diesen Zweifeln nicht etwa um ein kleines Detail am Rande geht, um irgendeinen Seitenaspekt, der bisher nur hoch spezialisierten Juristen aufgefallen war. Es geht vielmehr um eine ganz grundlegende Frage: War der Bund überhaupt berechtigt, das Betreuungsgeld einzuführen? Das wäre nur der Fall, wenn es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ginge, sagt Karlsruhe. Aber das Betreuungsgeld ist gerade nicht geeignet, Ungleichheiten abzubauen, weil es an arme wie auch an reiche Eltern gleichermaßen ausgezahlt wird. Bedingung ist nur, dass das Kleinkind nicht in einer Krippe, sondern zu Hause betreut wird. Sollte Karlsruhe das Gesetz kippen, weil es elementare rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt, wäre das eine herbe Schlappe. Vor allem für die CSU, die in der vergangenen Wahlperiode mit beträchtlichem Starrsinn auf der Einführung des bundesweiten Betreuungsgeldes beharrt hatte. Geht die CSU mit dem Betreuungsgeld in Karlsruhe baden, braucht sie rechtlich Nachhilfe. Vielleicht bei der Schwester CDU, die sich gerne als "die Rechtsstaatspartei" preist.
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