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Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

VKU zum EU-Reformvertrag
Kommunen bekommen bei der Daseinsvorsorge mehr Gestaltungsfreiheit

Berlin (ots)

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte
den von den EU-Staats- und Regierungschefs in Lissabon angenommenen 
EU-Reformvertrag. In einem Zusatzprotokoll zur Daseinsvorsorge ist 
festgehalten, dass die Städte und Gemeinden bei der Ausgestaltung und
Organisation von Leistungen der Daseinsvorsorge mehr Freiheiten 
haben. Außerdem wird die kommunale Selbstverwaltung ausdrücklich im 
Reformvertrag verankert. "Zum ersten Mal wird die wichtige Rolle und 
die Gestaltungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei den Leistungen 
der Daseinsvorsorge im europäischen Primärrecht festgeschrieben. Das 
stärkt die Rechtsposition der Städte und Gemeinden und ihrer 
kommunalen Unternehmen ganz erheblich", betonte Hans-Joachim Reck, 
Hauptgeschäftsführer des VKU. Zu den Leistungen der Daseinsvorsorge 
gehören zum Beispiel die Wasserversorgung, die Abwasser- und 
Abfallentsorgung. Die EU-Kommission und der Europäische Gerichtshof 
müssten diese Vorgaben zukünftig beachten. "Konkret muss das daher 
heißen", so Reck weiter, "dass zum Beispiel die kommunale 
Zusammenarbeit nicht durch eine Ausweitung des europäischen 
Vergaberechts behindert werden darf. Auch für die Kooperation mit der
Privatwirtschaft im Rahmen von Private-Public-Partnerships müssen 
praxistaugliche Regelungen gefunden werden."
Zwiespältig bewertet der VKU, dass Brüssel ermächtigt wird, 
Näheres zur Daseinsvorsorge in einer Verordnung zu regeln. Die auf 
der kommunalen Ebene gewonnene Organisations- und 
Entscheidungsfreiheit dürfe nicht wieder beschränkt werden, warnt 
Reck. Eine Verordnung könne aber dafür genutzt werden, den 
Anwendungsbereich des europäischen Wettbewerbsrechts verbindlich und 
für die Entscheidungsträger in der Kommunalwirtschaft vor Ort 
nachvollziehbar auszugestalten.
Pressesprecherin:
Rosemarie Folle
Fon: +49(0)30.20 31 99.20
Fax: +49(0)30.20 31 99.80
E-Mail:  folle@vku.de

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