Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Bundestag entlastet kommunale Stromvertriebe
VKU begrüßt Beschluss zum EEG-Wälzungsmechanismus
Berlin (ots)
Stadtwerke sind künftig nicht mehr verpflichtet, bei der Strombeschaffung Mengen einzukaufen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. "Mit diesem Beschluss gibt der Bundestag den kommunalen Stromvertrieben mehr Planungssicherheit bei der Beschaffung", kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, die vom Bundestag verabschiedete so genannte Ausgleichsmechanismus-Verordnung. Damit haben sich die zweijährigen Bemühungen des VKU um eine Neugestaltung des EEG-Wälzungsmechanismus als erfolgreich erwiesen.
Für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert sich nichts. Sie behalten ihren Anspruch auf vorrangige Einspeisung zu gesetzlich festgelegten Tarifen. Neu ist, dass die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland diesen Strom künftig vermarkten müssen. Mit den daraus erzielten Erlösen werden die Ansprüche der Anlagenbetreiber mitfinanziert. Soweit die Vermarktungserlöse allein nicht ausreichen, werden die Vertriebe zusätzlich eine EEG-Umlage beim Kunden erheben. Diese wird deutschlandweit einheitlich sein. Nach Einschätzung von Reck werden dadurch die mit der Förderung erneuerbarer Energien verbundenen Kosten wesentlich transparenter.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5 Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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