Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU-Eckpunkte zu den Koalitionsverhandlungen - Energiepolitik ist mehr als nur die Debatte um Laufzeitenverlängerung
Berlin (ots)
Kommunale Unternehmen stehen für Versorgungssicherheit
Die Energiepolitik spielt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung eine wichtige Rolle. Die Fokussierung der Beratungen auf die Frage nach dem Thema Laufzeitverkürzung greift aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) aber deutlich zu kurz. "Ziel muss eine nachhaltige und verlässliche Energiepolitik sein", so VKU-Präsident, Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil. "Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie einer stärker dezentralisierten Netzbewirtschaftung sind die Stadtwerke bereit, hierzu ihren Beitrag zu leisten. Dafür ist es aber erforderlich, dass es für die Stadtwerke einen verlässlichen Rahmen gibt."
Die Koalitionspartner sollten sich bewusst machen, dass die kommunale Wirtschaft mit einem Umsatz von 72 Milliarden Euro, jährlichen Investitionen von über sechs Milliarden Euro und der mittel- und unmittelbaren Verantwortung für rund 500.000 Arbeitsplätze in Deutschland ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. "Bei der Relevanz kommunaler Themen wäre es daher konsequent, wenn im Deutschen Bundestag wieder ein kommunalpolitischer Ausschuss etabliert würde", so der VKU-Präsident.
Im Energiebereich müssen bestehende ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen verbessert werden: Dazu gehören vor allem die europarechts- und marktkonforme Reform des Gemeindewirtschaftsrechts in Abstimmung mit den Ländern sowie ausreichende Investitionsanreize für die Errichtung dezentraler, klimaschonender Kraftwerke und für die Integration des wachsenden Anteils erneuerbarer Energien in die Endverteilernetze. Im Blick auf die Regulierungspraxis muss darauf geachtet werden, dass die Stadtwerke die Fähigkeit erhalten, in die Erneuerung bestehender Netze zu investieren, um die bestehende Versorgungsqualität auch künftig gewährleisten zu können. Falls es bei einer Verständigung über Laufzeitverlängerungen zur Bildung eines Sonderfonds kommt, sollten umfangreiche Mittel für den Ausbau der erneuerbaren Energien, der KWK und Energiedienstleistungen an Energieverbraucher zur Verfügung gestellt werden.
Alle zukünftigen ordnungspolitischen Festsetzungen müssen die kommunalwirtschaftlichen Strukturen in der Wasserver- und Abwasserentsorgung gewährleisten. Dies entspricht dem Willen der Verbraucher, nur drei Prozent bevorzugen private Versorger. Die interkommunale Zusammenarbeit ist ein reiner Organisationsakt der Kommunen. Vergaberecht findet keine Anwendung. Dies muss gesetzlich klargestellt werden. Der EuGH hat den Weg dafür frei gemacht. Auch bei der Sicherung der Trinkwasserqualität sind bessere Regelungen notwendig. Das Vorsorge- und Verursacherprinzip muss eine deutlichere Verankerung erfahren. Kommunale Versorger dürfen als Letztverantwortliche nicht die Zahlmeister bleiben. Hier müssen die Verursacher von Belastungen endlich stärker in die rechtliche Pflicht genommen werden. In der Abfallwirtschaft kann es nicht sein, dass sich private Entsorger in guten Zeiten die Rosinen raussuchen und in schlechten Zeiten es dann die kommunalen Abfallbetriebe wieder richten sollen.
Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die verlässliche und gute Ver- und Entsorgung durch kommunale Unternehmen. Dies zeigen alle Umfragen. In einer aktuellen repräsentativen Haushaltskundenbefragung durch TNS Emnid bewerteten 92 Prozent der Bürgerinnen und Bürger ihre Stadtwerke als zuverlässig und 91 Prozent sind mit der Gesamtleistung der kommunalen Unternehmen zufrieden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt 1.350 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Entsorgung. Mit über 220.000 Beschäftigten wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 72 Milliarden Euro erwirtschaftet. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 56,9 Prozent in der Strom-, 52,1 Prozent in der Erdgas-, 75,5 Prozent in der Trinkwasser-, 50,3 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,2 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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