Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
"Rühle-Bericht" zum öffentlichen Auftragswesen im Binnenmarktausschuss
VKU: EU-Parlamentarier stärken interkommunale Zusammenarbeit
Berlin (ots)
"Das Abstimmungsergebnis ist ein klares Bekenntnis der Europaabgeordneten zur interkommunalen Zusammenarbeit. Sie unterstreichen die Notwendigkeit solcher Kooperationen zur Erfüllung wichtiger Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge, wie der Wasserver- und Abwasserentsorgung", bewertete VKU-Vizepräsident Dr. Michael Beckereit das heutige Votum des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments zum Initiativbericht "Neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen".
Die interkommunale Zusammenarbeit ist eine reine Organisationsentscheidung der beteiligten Kommunen und unterliegt als solche nicht dem Vergaberecht. Diese Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs hat der Ausschuss mit seinem Beschluss deutlich bestärkt und in der politischen Debatte mit Gewicht versehen. Interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht auch zukünftig eine effiziente Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger. Dies gilt gerade für die Wasserver- und Abwasserentsorgung in ländlichen Gebieten, die in besonderem Maße vom demographischen Wandel betroffen sind.
Die Europaabgeordneten haben sich heute aber auch gegen eine Rechtssetzungsinitiative der Europäischen Kommission zu Dienstleistungskonzessionen ausgesprochen. Auch dies entspricht der Position der kommunalen Wasserwirtschaft. Den mit einem solchen Vorhaben verbundenen Liberalisierungsbestrebungen für die Wasserwirtschaft wurde damit erneut eine Absage erteilt. Dies entspricht auch dem klaren Willen der Verbraucher. Mehr als drei Viertel sprechen sich für eine kommunale Wasserwirtschaft aus.
"Die EU-Kommission sollte diesem deutlichen Votum der Europaparlamentarier jetzt auch folgen", forderte Beckereit. "Die kommunale Gestaltungsfreiheit bei der interkommunalen Zusammenarbeit muss anerkannt, und jegliche Bestrebungen, die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen über die bestehenden Vorgaben hinaus zu regeln, unterlassen werden."
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