All Stories
Follow
Subscribe to Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

Neuer VKU-Internetauftritt

Berlin (ots)

Nach dem Einstieg in die neuen Medien mit Facebook und Twitter hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) seine Homepage einem umfassenden Relaunch unterzogen. Die Nutzer werden über eine themenbezogene Navigation schnell und zielgenau zu den für sie relevanten Inhalten und Themen geführt. "Wir sind ein moderner Verband mit einer aussagekräftigen kommunalen Stimme. Der neue Internetauftritt unterstreicht unser Selbstverständnis", betonte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Journalisten finden im neuen Pressezentrum druckfähige Bilder und Grafiken sowie Videomaterial und Statistiken über den VKU. Neben dem Presseverteiler sorgt ein RSS-Newsfeed für aktuelle Nachrichten zu VKU-Themen. Seinen Mitgliedern bietet der VKU in seinem Mitgliederbereich "Mein VKU" umfassendere Informationen und Stellungnahmen. Ebenfalls neu: Newsletter in neuem Design und neuem Format informieren regelmäßig über die Verbandsthemen. "Mit den neuen Funktionen bieten wir unseren Mitgliedern großen Mehrwert. Dem Verband bietet der neue Internetauftritt ebenfalls einen großen Mehrwert - eine einheitliche Kommunikation nach innen und nach außen", sagte Reck abschließend.

www.vku.de

Pressekontakt:

Carsten Wagner

Pressesprecher
Stv. Bereichsleiter Presse- /
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Hausvogteiplatz 3-4
10117 Berlin
Fon +49 (30) 58580-220
Mobil +49 (170) 8580-220
Fax +49 (30) 58580-100
carsten.wagner@vku.de
www.vku.de

Original content of: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), transmitted by news aktuell

More stories: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
More stories: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
  • 14.07.2010 – 12:31

    VKU zu aktuellem BGH-Urteil "Gaspreisänderungsklauseln"

    Berlin (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit heutigem Urteil seine Rechtsprechung bekräftigt, dass eine Preisanpassungsklausel, die das im Bereich der Grundversorgung bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht unverändert in einen Sonderkundenvertrag übernimmt, uneingeschränkt wirksam ist. Für diesen Fall hat der BGH zugleich deutlich hervorgehoben, dass das Verhalten der Kunden, die nach Übersendung einer ...