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VKU zum Energie- und Stromsteuergesetz: Steuerliche Belastung für Fernwärme nicht nachvollziehbar

Berlin (ots)

Die Bilanz des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zur heutigen 2. und 3. Lesung des Energie- und Stromsteuergesetzes im Deutschen Bundestag fällt unterschiedlich aus. "Die Regierungsfraktionen haben es versäumt, die erst kürzlich beschlossene Streichung von Steuernachlässen für die Fernwärme zu korrigieren", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Damit hat man auch einen Entschließungsantrag des Bundesrates ignoriert, der die Fernwärme weiterhin steuerlich begünstigen will. "Die Fernwärmeversorgung in Deutschland ist aus umwelt- und klimapolitischer Sicht unverzichtbar und müsste noch weiter ausgebaut werden. Durch die steuerliche Belastung ist der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Gefahr", zeigt Reck Unverständnis für diese Entscheidung.

"Die heute beschlossene Fortführung der Steuerbefreiung von Klär- und Deponiegas ist eine umweltpolitisch sinnvolle Entscheidung", so Reck. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte zunächst vorgesehen, die gasförmigen Kohlenwasserstoffe, die bei der Abwasser- und Abfallbehandlung anfallen, zukünftig von der Steuerbefreiung auszunehmen. "Damit wäre klaren umweltpolitischen Zielsetzungen widersprochen worden", erläutert Reck. "Letztlich wäre dann das Abfackeln des Gases wirtschaftlicher als die Investition in ein Blockheizkraftwerk, in dem das gewonnene Gas noch unmittelbar innerhalb der Abwasser-/Abfall-Behandlungsanlage zur Energieerzeugung vor Ort eingesetzt werden kann." Durch den Beschluss des Bundestages ist sichergestellt, dass solche Anlagen auch weiterhin eine positive CO2-Bilanz aufweisen werden. Frei werdende Energiepotentiale können im Sinne einer ökologisch effizienten Verwertung genutzt werden. Die Steuerbefreiung kann daher auch zukünftig als wesentlicher Faktor bei der investiven Planung der Unternehmen berücksichtigt werden.

Die gleichzeitig beschlossene Einführung eines Steuertarifs für Ersatz- und Sekundärbrennstoffe wird von Reck kritisch gesehen: "Die Einführung ist verfrüht. Derzeit ist noch nicht geklärt, inwieweit Ersatz- und Sekundärbrennstoffe überhaupt einer Besteuerung unterfallen. Insbesondere ist nicht geklärt, ob auch brennbare Stoffe, die Bestandteil des nicht aufbereiteten gemischten Siedlungsabfalls sind, der Besteuerung unterliegen sollen. Der VKU lehnt dies ab, da die teilweise Verbrennung von Siedlungs- und Sonderabfällen in Müllverbrennungsanlagen zur Sicherung der Abfallentsorgung zwingend notwendig ist und nicht primär dem Ersatz anderer Brennstoffe zur Energiegewinnung dient. Zudem würde eine derartige Besteuerung zu Gebührenerhöhungen und somit weiteren Belastungen für die Bürger führen. Aktuell ist die EU-Kommission aufgefordert hier für Klarheit zu sorgen. Deren Entscheidung sollte abgewartet werden, bevor weitere nationale Umsetzungsmaßnahmen erfolgen. Reck begrüßt insoweit lediglich, dass der Steuersatz - anders als ursprünglich geplant - nicht 1,73 Euro pro Gigajoule, sondern 0,33 Euro pro Gigajoule beträgt. Der Steuertarif sollte sich am Energiegehalt orientieren.

Pressekontakt:

Verband kommunaler Unternehmen
Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon +49 30 58580-220
carsten.wagner@vku.de
www.vku.de

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