Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU zur Forderung des Bundeskartellamtes
VKU lehnt Kartellrecht für Gebühren ab
Berlin (ots)
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnt die Forderung des Bundeskartellamtes, die kartellrechtliche Kontrolle auf Gebühren auszudehnen, ab: Die Trinkwasserversorgung in Deutschland obliegt den Städten und Gemeinden. "Sie treffen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Entscheidung, wie diese Versorgung organisiert sein soll", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Dabei stehen ihnen grundsätzlich auch zwei Modelle zur Verfügung, wie die Beziehung zu den Kunden geregelt wird: privat-rechtlich mit Preisen oder öffentlich-rechtlich mit Gebühren. Beide Systeme stehen selbständig nebeneinander und sind mit einer funktionierenden Kontrolle durch Behörden und Gerichte im Sinne der Verbraucher ausgestattet.
"Für die Forderung, im laufenden Novellierungsverfahren für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die kartellrechtliche Kontrolle auch auf Gebühren auszudehnen, fehlt damit die sachliche Grundlage. Für einen solchen Schritt fehlt dem Gesetzgeber auch die verfassungsrechtliche Kompetenz. Außerdem müsste er sich fragen lassen, wo er hier eine Grenze ziehen will. Sollen auch Gebühren für Kitas und kommunale Musikschulen zukünftig der Kontrolle der Kartellbehörden unterliegen?", so Reck abschließend.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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