Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU zur EU-Energieeffizienzrichtlinie
VKU fordert weitere Flexibilisierungen
Berlin (ots)
Heute hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments, kurz ITRE, nach langen Verhandlungen über die Energieeffizienzrichtlinie abgestimmt. Ergebnis: Damit die Europäische Union (EU) ihr 20 Prozent-Energieeffizienzziel bis 2020 erreichen kann, sollen sich die einzelnen Mitgliedsstaaten eigene verbindliche Ziele setzen. Für diese Ziele hat der ITRE Orientierungswerte angesetzt. Ebenfalls verabschiedet wurde die Einführung sogenannter Endenergieeinsparverpflichtungssysteme, mit denen Mitgliedsstaaten ihre Energieversorger verpflichten sollen, Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren Endkunden umzusetzen. Dazu Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Wir begrüßen das Votum für die Verbindlichkeit der Energieeffizienz, eine gleichzeitige Einführung von Endenergieeinsparverpflichtungen lehnen wir allerdings strikt ab." Reck weiter: "Der ITRE hat zwar Lockerungen aufgenommen, diese entbinden die Mitgliedsstaaten aber nicht davon, Endenergieeinsparverpflichtungen umzusetzen." Auch die Tatsache, dass die EU-Kommission bereits Mitte 2014 erste Schritte für Energieeinsparziele bis 2030 anstoßen soll, stößt beim VKU auf deutliche Kritik: "Das", so der Hauptgeschäftsführer "schießt über das Ziel der Richtlinie hinaus."
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission enthält das aktuelle Papier einige Flexibilisierungen. Beispielsweise wurde die vorherige Entweder-Oder-Regelung "Endenergieeinsparverpflichtungen oder Umsetzung alternativer Maßnahmen" gestrichen. Allerdings zeigt sich Reck enttäuscht, dass der ITRE nicht den Mut hatte, mehr Flexibilisierungen zuzulassen. "Hier wurde eine Chance vertan, den Mitgliedsstaaten praktikable Umsetzungsinstrumente an die Hand zu geben." Der VKU hatte beispielsweise gefordert, dass die gesamte energiewirtschaftliche Wertschöpfungskette, insbesondere die Energieerzeugung, voll in die Einberechnung des Zielwertes einbezogen wird. Auch der Vorschlag, Early-Actions ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung des Energie- und Klimapakets anzuerkennen, wurde nicht aufgegriffen.
Der VKU begrüßt die Klarstellung des Ausschusses, dass Kunden unterjährig eine Information statt eine Abrechnung erhalten sollen. "Die Einführung einer monatlichen Rechnung würde auf Verbraucherseite zu Irritationen führen, weil die Rechnungen im Jahresverlauf stark schwanken. Und auf Unternehmensseite wäre ein hoher und teurer Bürokratieaufwand zu befürchten", so Reck. "Die kostenfreie Einführung von Smart Metern für die Verbraucher ist allerdings abzulehnen. Dieses würde die Unternehmen einseitig belasten, obwohl der mögliche Mehrwert von intelligenten Zählern beim Verbraucher liegt."
Die vor kurzem erzielte Einigung von Bundesumwelt- und -wirtschaftsministerium, nach der sich Mitgliedsstaaten verpflichten sollen, innerhalb einer bestimmten Vorgabe die Energieeffizienz zu steigern oder den Energieverbrauch zu senken, sieht der VKU ebenso positiv wie die Ablehnung verbindlicher Maßnahmen. Reck: "Die Einigung der Bundesregierung geht genau in die richtige Richtung. Mit dieser Regelung können die Mitgliedsstaaten eigene Maßnahmen auflegen, die nicht im Widerspruch zu bereits bestehenden Programmen stehen. Damit trägt man auch dem Subsidiaritäts-prinzip Rechnung." Die Energieeffizienzrichtlinie ist für kommunale Energieversorger von elementarer Bedeutung. Daher hätte sich der VKU schon eine Einigung zu einem früheren Zeitpunkt gewünscht. Insbesondere durch den KWK-Ausbau lässt sich die Energieeffizienz enorm verbessern. Allein in Deutschland sparen Stadtwerke durch KWK aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade von bis zu 90 Prozent Emissionen in einer Größenordnung von rund 10 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr ein. Reck begrüßt daher "die Stärkung des KWK-Ausbaus mit dem Ziel, hierfür die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, zum Beispiel durch den vorrangigen Netzzugang für KWK-Strom."
Hintergrund EU-Energieeffizienzrichtlinie: Unter deutscher Ratspräsidentschaft wurde 2007 das 20-20-20-Ziel ausgegeben: Danach soll unter anderem die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent gesteigert werden. Weil die EU allerdings ihrem Ziel hinterherläuft, hat die Kommission im vergangenen Sommer eine Energieeffizienz-Richtlinie auf den Weg gebracht. Mit ihr will EU-Kommissar Günther Oettinger (CDU) für den nötigen Energieeffizienzdruck in den Mitgliedsstaaten sorgen. Beispielsweise im Gebäudesektor. Weiterer zentraler Hebel im Richtlinien-Entwurf (Artikel 6): die Einführung von Energieeffizienzverpflichtungssystemen (nun Endenergieeinsparverpflichtungssystem). Durch diese Systeme sollen entweder alle Energielieferanten oder -verteiler verpflichtet werden, jährliche Energieeffizienz-maßnahmen umzusetzen, die 1,5 Prozent ihres im vergangenen Jahres (nun im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre) abgesetzten Energievolumens bei ihren Endkunden entsprechen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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