Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Kabinettsbeschluss zur Reservekraftwerksverordnung
Berlin (ots)
Mit Reservekraftwerksverordnung wird Übergang zu neuem Marktdesign ermöglicht
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in der heute im Bundeskabinett beschlossenen Reservekraftwerksverordnung zum Aufbau einer Kraftwerksreserve eine Möglichkeit, die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit kurzfristig zu ermöglichen und gleichzeitig die Implementierung eines neuen Energiemarktdesigns vorzubereiten. "Allerdings hätte man das auch mit Hilfe eines wettbewerblicheren Verfahrens erreichen können", kritisierte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Weiterhin kritisiert Reck, dass man die bei Kraftwerken in der Netzreserve anfallenden Kosten - wie vom VKU vorgeschlagen - nicht transparent in die Verordnung aufgenommen hat. "Das hätte dafür sorgen können, dass Kraftwerksbetreiber ihre tatsächlich anfallenden Kosten auf einer einheitlichen Basis erstattet bekommen und die Vertragsgestaltung zwischen Kraftwerks- und Übertragungsnetzbetreibern zur Übernahme von Kraftwerken in die Netzreserve deutlich vereinfacht wird."
In der Reservekraftwerksverordnung, die am 31. Dezember 2017 automatisch außer Kraft treten wird und damit einem neuen Energiemarktdesign Platzt macht, werden Regelungen zum Verfahren und den Bedingungen von Kraftwerksstilllegungen getroffen. Mit dem in der Verordnung festgelegten Verbot der Stilllegung systemrelevanter Kraftwerke und der Übernahme dieser in die sogenannte Netzreserve, soll lokal auftretenden Versorgungsengpässen begegnet werden. Diese würden in Zukunft bei fehlender Stromeinspeisung von Wind- und Sonnenenergie ("dunkle Flaute"), bei gleichzeitig - auf Grund der wirtschaftlichen Situation - ausbleibenden Neubaus von Erzeugungskapazitäten, häufiger auftreten. Hierbei handelt es sich allerdings nicht im eigentlichen Sinne um ein Problem der Stromerzeugung, sondern um ein Problem der Übertragung von Energie.
Werden die bestehenden Netzengpässe auf Übertragungs- und Verteilnetzebene beseitigt, steht in Deutschland jedenfalls bis zum Auslaufen der Verordnung 2017 genügend Kapazität zur Deckung der Stromnachfrage zur Verfügung. "Ein Neubau von Kraftwerken durch die Übertragungsnetzbetreiber, wie ihn die Verordnung ermöglicht, sollte daher unbedingt unterbleiben und stattdessen der Netzausbau vorangebracht werden", fordert Reck. Der VKU hat im Zusammenhang mit seinem Vorschlag für ein integriertes Energiemarktdesign aufgezeigt, dass der Netzausbau die kostengünstigste Investition in die Energiewende ist und daher vordringlich erfolgen sollte.
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