Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Abstimmung des Europäischen Parlaments über die prioritären Stoffe
VKU: Chance für einen vorsorgenden Gewässerschutz nutzen!
Berlin (ots)
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das heutige Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlaments über die überarbeitete Liste prioritärer Stoffe in der Wasserpolitik. Ein Element der neuen Richtlinie ist die bessere Abstimmung der Zulassung gefährlicher Stoffe wie Pestizide auf die Belange des Gewässerschutzes. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck erklärt: "Damit kommen wir der Erfüllung einer langjährigen Forderung der kommunalen Wasserwirtschaft ein Stück näher". Die neue Richtlinie sieht vor, dass die Europäische Kommission die Zulassung gefährlicher Stoffe zu überprüfen hat, wenn die in der Richtlinie definierten Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Damit könnten die Voraussetzungen geschaffen werden, dass prioritäre Stoffe gar nicht erst in den Wasserkreislauf gelangen. "Wenn die neuen Möglichkeiten genutzt werden, ist dies ein guter Tag für das in den europäischen Verträgen verankerte Verursacherprinzip und den Gewässerschutz", so Reck.
Der VKU begrüßt insbesondere, dass Rat und Parlament die Europäische Kommission aufgefordert haben, einen umfassenden Ansatz für den Umgang mit pharmazeutischen Wirkstoffen im Wasserkreislauf zu entwickeln. Damit wird das ursprüngliche Vorhaben der Europäischen Kommission zurückgewiesen, europäische Grenzwerte aufzustellen, aber die Einhaltung dieser Grenzwerte den Mitgliedstaaten zu überlassen. Der VKU sieht in diesem Ansatz der Kommission die Gefahr, dass die Kosten einseitig bei den kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgern abgeladen werden. "Maßnahmen erst am Ende anzusetzen ist in der Regel aber weder ökonomisch noch ökologisch zielführend", so Reck. "Die Europäische Kommission bekommt nun die Möglichkeit, den Umgang mit Medikamenten in der Umwelt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten und Lösungen im Einklang mit dem Verursacherprinzip zu entwickeln. Diese Chance muss genutzt werden!"
Hintergrund: Die Liste prioritärer Stoffe ist Teil der EG-Wasserrahmenrichtlinie, die den Mitgliedstaaten das Ziel vorgibt, alle Gewässer bis 2015 in einen guten chemischen Zustand zu bringen. Um diesen guten chemischen Zustand zu definieren, wurde im Jahr 2001 eine Liste mit 33 Stoffen erlassen und im Jahr 2008 um Grenzwerte für diese Stoffe ergänzt. Mit der nunmehr abgeschlossenen Revision dieser Liste werden 12 weitere Stoffe auf die Liste aufgenommen.
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