Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Novelle Anreizregulierungs- und Stromnetzentgeltverordnung verabschiedet
Problem des Zeitverzugs nach wie vor nicht beseitigt
Berlin (ots)
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass der Bundesrat in seiner gestrigen Sitzung wichtige Änderungen der Anreizregulierungs- und der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung beschlossen hat. Die Länder haben über Anträge des Freistaats Bayern notwendige Ergänzungen zum Kabinettsentwurf der Bundesregierung vorgenommen, die der VKU größtenteils positiv bewertet. Insbesondere die Ausgestaltung der Poolingregeln (Zusammenfassung mehrerer Entnahmestellen eines Verbrauchers bei der Netzentgeltabrechnung) und die Regelung zur Netzentgeltermittlung bei der Straßenbeleuchtung sind sachgerecht umgesetzt worden. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Durch die neuen Bestimmungen zum Pooling werden volkswirtschaftlich unsinnige Kosten, die aus der Festlegung der Bundesnetzagentur entstanden wären, vermieden und das Diskriminierungspotenzial zwischen Netzbetreibern abgewendet. Zudem werden die Kommunen in Bezug auf die Netzentgelte für Straßenbeleuchtung nicht unnötig belastet. Das ist auch im Sinne der Bürger!"
Lediglich die verschärften Bestimmungen bei der Anerkennung strukturellen Besonderheiten der Verteilnetzbetreiber im Effizienzvergleich sind aus VKU-Sicht nicht nachvollziehbar. Reck: "In der Vergangenheit wurden derartige Anträge so gut wie gar nicht anerkannt, daher ist nicht verständlich, weshalb an dieser Stelle weitere Hürden eingebaut wurden." Einen weiteren Antrag des Freistaats Bayern, der die Beseitigung des Zeitverzugs in der Anreizregulierung vorsah, hat der Bundesrat allerdings abgelehnt. "Hier ist eine große Chance verpasst worden, die Investitionsbedingungen für die Verteilnetzbetreiber nachhaltig zu verbessern", so der VKU-Hauptgeschäftsführer. "Wir fordern schon seit Jahren die Beseitigung des Zeitverzugs, damit endlich die richtigen Anreize für die notwendigen Investitionen in die Energieinfrastruktur gesetzt werden."
Als Vertreter der Verteilnetzbetreiber hat der VKU die Vorschläge, die die Länder bereits vor über einem Jahr vorgestellt haben, positiv aufgenommen und dabei aber auf Probleme im ursprünglichen Vorschlag hingewiesen. "Der Vorschlag aus Bayern hätte sachgerechte Lösungen geboten und die Rahmenbedingungen der Netzbetreiber und deren aktuelle Herausforderungen berücksichtigt. Diese Chance hat man verpasst." Reck weiter: "Die Energiewende findet größtenteils auf der Ebene der Verteilnetze statt. Auch die erforderlichen Investitionen in die intelligenten Netze werden im Wesentlichen auf dieser Ebene getätigt. Daher ist es längst überfällig, dass nachhaltige Investitionsbedingungen für alle Netzbetreiber hergestellt werden." Gleichzeitig hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, das Problem des Zeitverzugs baldmöglichst zu beseitigen und eine rasche Änderung der Anreizregulierungsverordnung zu erwirken. "Diese Aufforderung ist zumindest ein Hoffnungsschimmer für die Verteilnetzbetreiber", so Reck.
Die Änderung von Paragraph 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung bewertet Reck grundsätzlich positiv. "Es ist wichtig, dass die Kosten für den Umbau des Energiesystems auf breite Schultern verteilt und keine Fehlanreize gesetzt werden. Deshalb befürworten wir, dass es keine vollständige Netzentgeltbefreiung für die energieintensive Industrie geben wird und eine gestaffelte Reduktion ebenfalls entfallen ist." Die von Wirtschaftsausschuss vorgeschlagene Vereinfachung der Regelung des Paragraphen 19 Absatz 2 wurde von Bundesrat allerdings abgelehnt. "Hier wurde leider ein Anreiz zum Mehrverbrauch der Energie belassen, der nicht im Sinne der energiepolitischen Ziele sein kann", so Reck abschließend.
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