Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
EU-Parlament beschliesst Wasserausnahme in Konzessionsrichtilinie / VKU fordert Absicherung des Erreichten auch in Freihandelsabkommen
Brüssel/Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Beschlussfassung des Europaparlaments zur Dienstleistungskonzessionsrichtlinie begrüßt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nochmals die Entscheidung, den Wasserbereich aus der Richtlinie herauszunehmen. Dadurch wird die zentrale Forderung des VKU in Bezug auf die Richtlinie erfüllt, für die sich der VKU gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eingesetzt hatte.
VKU-Vizepräsident Michael Beckereit dazu: "Es war richtig und wichtig, dass die Wasserwirtschaft aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie herausgenommen wurde. Die in den Entwürfen vorgesehenen Ausschreibungspflichten hätten bei einer Umsetzung in geltendes Recht tief in die Organisationsfreiheit der Kommunen bei der Gestaltung der Trinkwasserversorgung vor Ort eingegriffen."
Die Herausnahme des Wassers aus der Richtlinie steht für einen politischen Konsens: Über die Organisation der Versorgung mit dem wichtigsten Lebensmittel soll vor Ort entschieden werden. Wasserwirtschaft ist eine der wesentlichen Leistungen kommunaler Daseinsvorsorge. Beckereit mahnt: "Der politische Konsens über die kommunale Organisationsfreiheit in der Wasserwirtschaft darf durch das zurzeit zwischen der EU und den USA verhandelte Freihandelsabkommen nicht wieder unterlaufen werden". Grundsätzliches Ziel des Abkommens ist es nach Angaben der Europäischen Kommission, Handelshemmnisse, insbesondere Zölle und nichttarifäre Hemmnisse, zu beseitigen und damit den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA zu erleichtern. Dies bedeutet aber auch, dass durch das Abkommen die Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Wasserwirtschaft beeinträchtigt werden kann. "Der beste Weg, dies zu verhindern", so Beckereit, "ist ein Ausnahmebereich für die kommunale Wasserwirtschaft im Abkommen." Dies bestätigt ein rechtswissenschaftliches Kurzgutachten des in Fragen des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts renommierten Professors Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des VKU.
Die kommunale Wasserwirtschaft weiß sich mit ihrer Forderung nach einer Absicherung der kommunalwirtschaftlichen Strukturen der Wasserwirtschaft im Freihandelsabkommen im Einklang mit der neuen Bundesregierung. Auch der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien legt beim Thema Freihandelsabkommen Wert auf die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in der Abwasserentsorgung.
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