Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Stadtwerke: VKU verurteilt Oligopolisierung in der Energiewirtschaft / Novelliertes Energiewirtschaftsgesetz muss Bestand haben / Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz trägt bereits Früchte
Berlin (ots)
"Es darf nicht sein, dass zwei oder drei Großkonzerne den deutschen oder gar den europäischen Markt zum Nachteil der Kunden unter sich aufteilen. Der Wettbewerb braucht Wettbewerber und nur die Vielzahl unabhängiger Stadtwerke kann dafür sorgen, dass der Pluralismus in der Energie- aber auch in der Entsorgungswirtschaft erhalten bleibt." Dies erklärte OB Gerhard Widder, Präsident des nahezu 1.000 Mitglieder zählenden Verbands kommunaler Unternehmen e.V. auf der Jahrespressekonferenz des VKU heute in Berlin.
Daneben erwartet Widder, dass der Bundesrat am 21.06.2002 der Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes zustimmt. Sollte das Gesetz scheitern, bedeute dies zugleich eine Gefährdung für das deutsche System der Verbändevereinbarungen. "Die Verrechtlichung ist das Gegenstück zum Sofortvollzug für Entscheidungen der Kartellämter. Ohne die notwendige Rechtssicherheit hätte man sich die Verbändevereinbarungen sparen können. Das sollte jeder sehen, der dieses Paket wieder aufschnüren will." Optimistisch sieht der VKU die Auswirkungen des am 1. April 2002 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Nach einer Umfrage unter den VKU-Mitgliedern gibt es jetzt schon konkrete Planungen für Modernisierungsinvestitionen von mehr als 1.200 Megawatt Leistung. Die Sicherung der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung und der damit verbundenen Arbeitsplätze sowie die Anreizwirkung beim Klimaschutz als Ziele des Gesetzes könnten damit nach gegenwärtiger Einschätzung gut erfüllt werden.
Stadtwerke haben sich im Wettbewerb behauptet
Der VKU-Präsident betonte, dass die Stadtwerke im Jahr 4 nach Einführung des Wettbewerbs aufgrund der hohen Zufriedenheit mit ihren Leistungen und der gesunkenen Preise nur wenige Haushaltskunden verloren hätten. Die Wechselquote liege unter 3 %. Die im VKU organisierten 975 kommunalen Dienstleistungsunternehmen stellten mit einem Gesamtumsatz von knapp 40 Milliarden ¤ und mehr als 130.000 Beschäftigten einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Vor Ort seien sie vielfach einer der größten Arbeit- und Auftraggeber für das heimische Handwerk und Gewerbe. Die kommunalen Unternehmen hätten sich in einem zunehmend oligopolisierten Markt behaupten können, obwohl die Zahl der möglichen Vorlieferanten abgenommen habe und der Kampf um den einzelnen Kunden durch den Aufkauf ganzer Teilmärkte in Form von Stadtwerkebeteiligungen ersetzt worden seien. Dies habe sich auch entscheidend auf die Eignerstruktur der Stadtwerke ausgewirkt, da mittlerweile schon die Hälfte der 650 als AG oder GmbH organisierten kommunalen Unternehmen einen privaten Anteilseigner habe. Zusammen mit dem Bundeskartellamt und der Monopolkommission trete der VKU für die Stärkung dezentraler, eigenverantwortlich tätiger Versorgungsunternehmen ein. Sollte die Fusion E.on/Ruhrgas zustande kommen, so würde der Kreis wettbewerblich unabhängiger Stadtwerke weiter abnehmen. Der VKU habe zwar zu dieser konkreten Fusionsplanung keinen dezidierten Verbandsbeschluss, so Widder. Er könne sich jedoch hinsichtlich eventueller Auflagen für einen solchen Zusammenschluss, beispielsweise ein Verkauf der Thüga, auch Lösungen vorstellen, bei denen kommunale Unternehmen als Käufer auftreten. Das würde eine erhebliche Stärkung der Nachfragemacht bedeuten.
Verbändevereinbarungen brauchen Rechtssicherheit
Mit der Unterschrift unter die Verbändevereinbarungen Strom und Gas habe der VKU deutlich gemacht, dass er das Prinzip des verhandelten Netzzugangs grundsätzlich gegenüber einem bürokratischen Regulierungsapparat vorziehe. Denn die, die diesen Netzzugang verhandelt hätten, müssten ihn auch leben und nur sie könnten ihn praxisgerecht weiter entwickeln. Entscheidend sei jedoch die rechtliche Verankerung der Verbändevereinbarung gewesen, die der Deutsche Bundestag vor einigen Wochen im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen habe. Sie schaffe die notwendige Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer als Voraussetzung für ungehinderten Wettbewerb. Widder appellierte an den Bundesrat, der die Novelle am 21. Juni behandelt, dieses Paket nicht wieder aufzuschnüren: "Der Gesetzgeber muss wissen, dass ohne eine Verrechtlichung der VKU für zukünftige Verbändevereinbarungen nicht mehr zur Verfügung steht."
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz trägt bereits Früchte
Positiv bewertete Präsident Widder die Wirkungen des am 1. April 2002 in Kraft getretenen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Nach einer ersten Umfrage bei den VKU-Mitgliedsunternehmen könnte es aus seiner Sicht gelingen, die prognostizierten CO2-Redu-zierungen in wesentlichem Umfang zu erreichen. Die Auswertung der Umfrage sei noch nicht vollständig abgeschlossen, aber die ersten Ergebnisse seien schon bemerkenswert:
- Für 22 Anlagen mit einer Leistung von 1.225 Megawatt existierten konkrete Planungen in Modernisierungsinvestitionen. Dabei handele es sich um sog. größere Anlagentypen der Leistungsklassen > 10 Megawatt bis zu 400 Megawatt. Für weitere 63 Anlagen mit einem Potential von 1.022 Megawatt seien Prüfungen über eine Modernisierung noch nicht abgeschlossen.
- Besonders interessant sei darüber hinaus, dass im Bereich der kleinen KWK-Anlagen erhebliche Zubauplanungen zu verzeichnen sind: 27 Anlagen bis 50 KW, 40 Anlagen zwischen 51 KW und 2 Megawatt.
Für weitere 90 Anlagen in diesen beiden Leistungsklassen werde von den Unternehmen eine Investition geprüft.
* Erfreulich sei auch die erwartbare Entwicklung für Brennstoffzellenanlagen: 27 Projekte seien fest geplant, weitere 26 Projekte würden von den Unternehmen geprüft.
Rückfragen an: Wolfgang Prangenberg Pressesprecher VKU Telefon: 0221/3770-206 FAX: 0221/3770-266
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