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Stadtwerke fordern Änderung der NRW-Gemeindeordnung / VKU-Landesgruppenversammlung in Aachen

Aachen (ots)

Die zunehmende Konzentration in der
Energiewirtschaft, die durch die Fusion E.ON/Ruhrgas weiter verstärkt
wird, macht die Präsenz unabhängiger Stadtwerke auf den Strom- und
Gasmärkten notwendiger denn je. Die kommunalen Unternehmen in
Nordrhein-Westfalen sehen sich in ihrer Tätigkeit jedoch zunehmend
durch die Fesseln eines starren Gemeinderechts eingeengt. Dieses
müsse daher dringend reformiert werden.
Dies forderten die 230 nordrhein-westfälischen Stadtwerke auf der
VKU-Landesgruppenversammlung heute in Aachen. "Die restriktive
Genehmigungspraxis der Kommunalaufsicht bremst innovatives,
unternehmerisches Handeln der Stadtwerke. Die Politik verhindert so
genau das, was sie sonst von unseren Unternehmen immer wieder
fordert", so Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer des Verbands
kommunaler Unternehmen, dem bundesweit 1.000 kommunale Ver- und
Entsorgungsunternehmen angehören. Die Stadtwerke verlangten
Gleichbehandlung mit den anderen Akteuren am Markt. Das seien vor
allem international agierende Großunternehmen und nicht
typischerweise Handwerksbetriebe, die ebenfalls unter deren
aggressivem Marktauftritt litten. Die Konfliktlinie verlaufe anders,
als in der bisherigen Debatte vordergründig angenommen würde. Man
müsse sich ernsthaft fragen, welches Schutzbedürfnis die
Gemeindeordnung heute eigentlich noch erfülle. Die Benachteiligung
der Stadtwerke, die allein in Nordrhein-Westfalen bei einem
Umsatzvolumen von 12 Mrd Euro 42.000 Arbeitnehmer beschäftige, sei
erst kürzlich durch ein Gutachten des Münsteraner Rechtsprofessors
Dr. Hans D. Jarass bestätigt worden. Jarass empfahl hierin eine
deutlich weitere Auslegung des öffentlichen Zwecks und die
Reduzierung der gemeinderechtlichen Auflagen für öffentliche
Unternehmen, die im Wettbewerb stehen und die gegenüber privaten
Firmen über keine Vorteile aufgrund ihrer Anteilseignerschaft
verfügen. Man könne nicht Märkte liberalisieren und deregulieren und
gleichzeitig einige Akteure in ihrer Aktionsfreiheit beschränken,
betonte Schöneich. Von der EU- und der Bundesebene würde Wettbewerb
propagiert, doch auf der Ebene der Bundesländer würden nicht mehr
zeitgemäße Regelungen die Entfaltung der Marktkräfte verhindern. Dies
sei nicht länger akzeptabel und es bestehe gerade in
Nordrhein-Westfalen ein dringender Handlungsbedarf zu einer Reform
des Gemeinderechts.
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg
Pressesprecher VKU
Telefon: 151/12500005
FAX:      0221/3770-266

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