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Regulierung der Strom- und Gasmärkte: VKU stellt Forderungen an Gesetzgeber

Berlin (ots)

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) will
an der Gestaltung einer staatlichen Regulierungsinstanz für die
Strom- und Gasmärkte mitwirken. "Auch wenn wir die Selbstregulierung
durch sog. Verbändevereinbarungen bevorzugt hatten, akzeptieren wir
die Vorgaben der EU zur Einrichtung nationaler
Regulierungsstrukturen", erklärte VKU-Präsident OB Gerhard Widder
heute auf einer Pressekonferenz in Berlin, bei der ein
Forderungskatalog des VKU-Präsidiums an den Gesetzgeber vorgestellt
wurde. Danach müsse eine Regulierung allen Marktakteuren in erster
Linie Rechtssicherheit vermitteln und sie dürfe die wirtschaftlichen
Grundlagen der Unternehmen nicht dadurch gefährden, dass sie die
Regulierungspraxis ausschließlich am Ziel einer
"Niedrigstpreispolitik" ausrichte. Daneben müsse sie sich zu einer
gleichrangigen Beachtung der energiewirtschaftlichen Ziele des
Energiewirtschaftsgesetzes, insbesondere auch der
Versorgungssicherheit, verpflichten. Die Regulierungsinstanz solle
kostengünstig arbeiten, beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
angesiedelt sein, ggf. durch vorhandene föderale Strukturen
unterstützt werden und den Sachverstand der Unternehmen und ihrer
Verbände in die Entscheidungen einbeziehen.
- Rechtssicherheit für die Energiewirtschaft
Für die kommunalwirtschaftliche Energieversorgung sei nach über
5-jähriger Liberalisierungserfahrung und zahlreichen (gerichtlichen)
Auseinandersetzungen mit Kartellbehörden und Energiehändlern von
existentieller Bedeutung, dass der Gesetz-/Verordnungsgeber  mit der
Festlegung der grundsätzlichen Aufgaben und der
Regulierungsintensität Rechtssicherheit für alle Marktakteure
schaffe.
- Erhaltung wirtschaftlich handlungsfähiger Stadtwerke
Eine nur an einer "Niedrigstpreispolitik" ausgerichtete
Regulierungspraxis führe auch zur Beeinträchtigung der durch das
Energiewirtschaftsgesetz vorgegebenen Gewährleistung von
Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Der VKU erwarte vom
Gesetzgeber, dass zumindest die substantiellen Elemente der Methoden
zur Berechnung von Netznutzungsentgelten gesetzlich oder durch eine
Rechtsverordnung festgelegt werden.
- Ausrichtung an den energiewirtschaftlichen Zielen des   
     Energiewirtschaftsgesetzes
Durch die Regulierungspraxis müsse die Sicherheit der Netze
gewährleistet und auch zukünftig ausreichende Investitionen in die
Netzinfrastruktur und den Netzausbau ermöglicht werden. Wenn das
derzeitige Versorgungsniveau beibehalten werden solle, müsse die
Kalkulation der Netznutzungsentgelte den Versorgungsunternehmen eine
angemessene Eigenkapitalverzinsung unter Wahrung der
Nettosubstanzerhaltung bieten. Die Vorgaben der EU-Beschleunigungs-
Richtlinie bestimmten auch, dass die Netznutzungsentgelte
kostenorientiert und nichtdiskriminierend sein müssen. Darüber hinaus
sei zu sichern, dass staatlich veranlasste Kosten- und
Preiskomponenten (z.B. Steuern, EEG- und KWK-Aufwendungen) bei der
Festlegung der Tarife ohne Einschränkung anerkannt werden.
- Effiziente und föderal organisierte Regulierung
Die Regulierung solle mit geringen Kosten arbeiten und
unverhältnismäßigen staatlichen Personalaufwand vermeiden. Dieser
Anspruch könne durch ein sog. Kombinationsmodell - im Sinne eines
Nebeneinanders von Bundes- und Landeseinrichtungen mit jeweils
abgegrenzten Zuständigkeiten - eingelöst werden. Die
Bundesregulierungsinstanz sollte beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit angesiedelt und durch vorhandene
Länderstrukturen föderal ergänzt werden.
- Einbeziehung der Stadtwerkekompetenz
Der VKU verlange die Beteiligung seiner kommunalwirtschaftlichen
Kompetenzen und Erfahrungen bei der Festlegung der
Regulierungsstrukturen und -inhalte. Er sei bereit, seinen
Sachverstand auch im Rahmen gemeinsamer Vorschläge der Unternehmen
und ihrer Verbände im Sinne freiwilliger Verhandlungslösungen
einzubringen.
Rückfragen an:
Wolfgang Prangenberg - Pressesprecher - Tel.: 0151/12500005

Original content of: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), transmitted by news aktuell

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