Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
Anhörung zum Energiewirtschaftsgesetz: VKU: Schwere Mängel
Köln (ots)
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der ca. 1.000 örtliche bzw. regionale Strom- und Gasversorger vertritt, sieht hinsichtlich des Regierungsentwurfs für ein neues Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schwere Rechtsbedenken und unverhältnismäßig hohe Folgekosten für die Stadtwerke. Bei der heutigen Bundestagsanhörung zum EnWG spricht sich der VKU vor allem gegen überzogene Entflechtungs-(Unbundling) Vorschriften aus und warnt vor einer Reglementierungs- und Bürokratisierungsflut, die unter dem Deckmantel der Liberalisierung daherkomme. Eine Abkehr vom Prinzip der Kostenorientierung bei der Netzentgeltermittlung würde zu Lasten der Investitionen und Versorgungssicherheit gehen.
Die VKU-Forderung nach einer "normierenden Regulierung", nach der die wesentlichen Bedingungen für den Netzzugang und die Methoden zur Festlegung der Netzentgelte präzise im Gesetz bzw. in den Verordnungen festgelegt werden, sei durch den gegenwärtigen Entwurf nicht eingelöst worden. Schwere Rechtsbedenken sieht der VKU vor allem in der zentralen Vorschrift zur Netzentgeltbestimmung, die nicht nur viel zu unbestimmt, sondern auch widersprüchlich sei: Verfassungsrechtlich sei es nicht zulässig, dass im Gesetz der - richtige - Grundsatz (Kostenorientierung) formuliert werde, der durch eine Verordnung wieder aufgehoben werden könne. Dies würde zu einem unakzeptablen Freibrief und zu einer Experimentierklausel für den Regulator werden. Auch in einer schwierigen Regelungsmaterie müsse auf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bestanden werden.
Im Übrigen würde eine Abkehr vom Prinzip der Kostenorientierung bei der Ermittlung der Netzentgelte aus Sicht des VKU die wirtschaftliche Situation der Unternehmen derart schwächen, dass deren Investitionsbereitschaft reduziert werde. Dies führe zu einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit sowie des sicheren und zuverlässigen Betriebs der Netze. Zwar würden sich die Stadtwerke einem sachgerechten Vergleichsverfahren nicht verschließen, jedoch sei das bisher vorgeschlagene Strukturklassenmodell auf Basis der Absatzdichte, also ein Unternehmensvergleich aufgrund nur eines einzigen Merkmals, absolut nicht sachgerecht. Die Zahl und die Festlegung der Strukturklassen sei ein sehr komplexes Thema und bedürfe der notwendigen Sorgfalt. Deshalb könne ein solches Vergleichsverfahren, wenn es nicht Äpfel mit Birnen vergleichen wolle, erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
Die Vorschriften zur Entflechtung des Netzbetriebs von Erzeugung und Vertrieb seien überzogen und gingen über die Anforderungen der EU-Richtlinien hinaus, was zu einem erhöhten Personalbedarf für die Unternehmen führe. Die Entflechtung sei mit massiven Eingriffen in die gesamte technische und personelle Organisationsstruktur von integrierten Unternehmen verbunden. Die daraus entstehenden Kosten träfen überproportional die kleinen und mittleren Unternehmen, wobei hinzukomme, dass durch eine überspitzte Konzernklausel viele Kleinst-Stadtwerke in die Entflechtungsvorschriften einbezogen sind und überfordert würden. Nach vorliegenden Schätzungen würden die Entflechtungsmaßnahmen je Unternehmen bis zu 10 Millionen Euro kosten.
Rückfragen an: Wolfgang Prangenberg Tel.: 0221/3770-206
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