Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU begrüßt geplante Fortführung steuerlicher Vorteile für kleine KWK-Anlagen
Berlin (ots)
"Als gute Nachricht für die kommunale Stromerzeugung", bewertet Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts über den Entwurf des Energiesteuergesetzes und die Änderungen des Stromsteuergesetzes.
Blockheizkraftwerke bis zu 2 MW elektrischer Leistung sollen auch weiterhin von der Stromsteuer befreit werden. "Damit eröffnet die Bundesregierung langfristige Perspektiven für kleine KWK-Anlagen, wie sie vor allem von Stadtwerken gebaut und betrieben werden. Im Interesse einer umwelt- und ressourcenschonenden Energieversorgung ist eine Förderung dieser Anlagen auch in Zukunft sinnvoll und notwendig", erläuterte Michael Wübbels.
Positiv sei darüber hinaus aus Sicht des VKU, dass für große KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 2 MW bislang existierende steuertechnische Beschränkungen gestrichen werden. Dadurch können diese Anlagen stromgeführt gefahren und so auch im Sommer wie Kondensationskraftwerke für die Stromerzeugung eingesetzt werden. Auf die Erhaltung der Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen - in der Regel GuD-Kraftwerke - wirke sich dies günstig aus.
Für politisch vernünftig hält der VKU schließlich die Entscheidung, Erdgas als Kraftstoff wie bisher bis zum 31.12.2020 zu begünstigen. Damit könne langfristig in den notwendigen Ausbau des Erdgas-Tankstellen-Netzes investiert werden. Für die Verbraucher bleibe die Anschaffung umweltschonender Erdgasautos attraktiv.
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