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Stadtwerke gegen Regulierungsbehörden: VKU kündigt entschiedenen Widerstand gegen ungerechtfertigte Einschnitte bei Netzentgelten an

Köln (ots)

Wenn die Regulierungsbehörden sich mit ihren
zweifelhaften und einseitigen Vorstellungen zur Kostenkalkulation der
Stromnetzentgelte durchsetzen, hat dies nach Ansicht des Verbandes
kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) dramatische wirtschaftliche
Konsequenzen für die Stadtwerke und deren kommunale Eigner. Die
genehmigten Netzentgelte könnten bis zu 30 % unter den beantragten
liegen. "Das wäre katastrophal. Notwendigen Netzinvestitionen würde
damit die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Dagegen werden wir uns
entschieden wehren", erklärt Michael Schöneich, Hauptgeschäftsführer
des VKU. "Die Regulierungsbehörden nehmen bewusst in Kauf", so
Schöneich weiter, "dass die Existenz vieler Stadtwerke gefährdet wird
und den Städten und Gemeinden Einnahmeausfälle in Millionenhöhe
drohen. Wenn mit Regulierungsmethoden Strukturpolitik betrieben wird,
muss die Politik dem Einhalt gebieten."
Der Protest der Stadtwerke richtet sich gegen die gemeinsamen
Auslegungsgrundsätze von Bundesnetzagentur und
Landesregulierungsbehörden zur Stromnetzentgeltverordnung vom
07.03.2006. Sie beziehen sich vor allem auf die Kostenpositionen der
angesetzten Abschreibungen, der Eigenkapitalverzinsung und der
Gewerbesteuer. Nach Meinung des VKU sind sie entweder nicht durch die
Verordnung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz gedeckt bzw.
verfassungsrechtlich und betriebswirtschaftlich nicht zulässig.
Bei der Gewerbesteuer soll - entgegen dem Wortlaut und der
Entstehungsgeschichte der Netzentgeltverordnung - statt der
kalkulatorischen nur die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer in Ansatz
gebracht werden können. Dies würde bedeuten, dass dem steuerlichen
Querverbund die Grundlage entzogen wird. Denn aufgrund der
Möglichkeit, Gewinne und Verluste steuerlich zu verrechnen, zahlen
die Stadtwerke keine oder nur eine geringe Gewerbesteuer. Die Erträge
können auf diese Weise eingesetzt werden, um verlustbringende
Bereiche wie den Öffentlichen Personennahverkehr oder die Bäder zu
finanzieren. Denn die Minderung der Gewerbesteuer ist diesen
Defizitbetrieben gutzuschreiben. Der VKU schätzt, dass allein mit
dieser Änderung den Stadtwerken rund 330 Millionen Euro fehlen
würden. Würde man die Auswirkungen auf die Gasnetzentgelte zusätzlich
berücksichtigen, würde die Milliardengrenze erreicht.
Sehr problematisch ist auch die Bewertung des Sachanlagevermögens.
Die in der Vergangenheit bei Übernahme von Strom- und Gasnetzen auf
Sachwertzeitbasis entrichteten Kaufpreise sollen nur eingeschränkt in
die Netzkalkulation Eingang finden. Die Netze würden damit entwertet,
so der VKU, was einem enteignungsgleichen Eingriff gleich käme. Für
die vielen Stadtwerke, die in den vergangenen Jahren die örtlichen
Stromnetze von ihren Vorlieferanten zurück gekauft haben, hätte dies
katastrophale wirtschaftliche Folgen. Um langwierige rechtliche
Auseinandersetzungen zu vermeiden, appelliert der VKU an
Bundeswirtschaftsminister Glos, auf die Regulierungsbehörden
einzuwirken.

Pressekontakt:

Rosemarie Folle
030/20 31 99-20

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