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VKU zum NAP-Entwurf: Nachbessern im Interesse des Klimaschutzes

Berlin (ots)

In seiner Stellungnahme gegenüber dem
Umweltministerium tritt der Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
dafür ein, den Nationalen Allokationsplan 2008 - 2010 (NAP II)
stärker an den Zielen des Klimaschutzes und einer nachhaltigen
Energieversorgung auszurichten. Nachbesserungsbedarf sieht er vor
allem bei den Zuteilungsregeln für Gas- und Dampfkraftwerke (GuD) und
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). "Für den Grundlastbetrieb
ausgelegte Neuanlagen müssen ausreichend mit Zertifikaten
ausgestattet werden. Um den Emissionshandel zu einem wirksamen
Instrument des Klimaschutzes zu machen, muss er Anreize für
Investitionen in moderne, effiziente Kraftwerkstechnik liefern",
begründet Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des
VKU, die Position des Verbandes. Entscheidend für die Ermittlung der
zuzuteilenden Zertfikatemenge ist die Festlegung von
Standardauslastungsfaktoren für die unterschiedlichen
Kraftwerkstypen. Sie sind im NAP-Entwurf noch nicht endgültig
definiert.
Um moderne GuD-Anlagen gegenüber Kohlekraftwerken nicht zu
benachteiligen und geplante Investitionen in solche Anlagen nicht zu
gefährden, müsste nach Ansicht des VKU ein Standardauslastungsfaktor
von mindestens 7.000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr zugrunde gelegt
werden. Moderne KWK-Anlagen, die im gekoppelten Betrieb laufen, kämen
auf jährlich 6.000 Benutzungsstunden. Durch eine Umstellung im System
werden bestehende KWK-Anlagen durch den NAP II im Vergleich zu den
Regelungen des NAP I generell schlechter gestellt. KWK-Kraftwerke
emittieren im Vergleich mit der getrennten Strom- und Wärmeerzeugung
20 bis 30 % weniger CO2. Die vorgesehene Minderungsverpflichtung von
1,25 % berücksichtigt dies nach Auffassung des VKU nicht ausreichend.
Der Verband plädiert dafür, die Kraft-Wärme-Kopplung entsprechend der
Regelung für Kleinemittenten völlig von Minderungsverpflichtungen
auszunehmen.

Pressekontakt:

Fon 030/20 31 99-20
Fax 030/20 31 99-80
folle@vku.de

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