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DStGB und VKU fordern Freistellung der interkommunalen Zusammenarbeit vom Vergaberecht
EU-Vergaberecht darf kommunale Aufgabenwahrnehmung nicht aushöhlen

Berlin (ots)

"Das europäische Wettbewerbs- und Vergaberecht darf
nicht weiter durch die Hintertür eine Zwangsliberalisierung sowie
eine Privatisierung kommunaler Aufgaben herbeiführen", erklärten das
geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, sowie der Hauptgeschäftsführer
des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V., Michael Schöneich, heute
in Berlin.
DStGB und VKU bedauern, dass sich der Ausschuss für Binnenmarkt
und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (IMCO) in einer
Entschließung vom 10.10.2006 nur für eine teilweise Freistellung der
interkommunalen Zusammenarbeit vom Vergaberecht ausgesprochen hat.
"Hier wurde lediglich die bekannte Auffassung der Europäischen
Kommission nachvollzogen und auf eine eigenständige Positionierung
des Ausschusses verzichtet. Wir fordern, dass Brüssel endlich
erkennt, dass gerade die interkommunale Zusammenarbeit z. B. im
Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung vielfach die
bürgernächste, effizienteste und kostengünstigste Form der
Aufgabenerfüllung ist", so Landsberg und Schöneich. Beide Verbände
fordern daher nachdrücklich, durch eine eindeutige Ausnahmeregelung
im EU-Recht für die Kommunen und ihre Unternehmen Rechts- und
Planungssicherheit zu schaffen und interkommunale Kooperationen vom
Vergaberecht auszunehmen.
Landsberg: "Insbesondere die EU-Kommission muss endlich die
notwendigen rechtlichen Schlüsse ziehen. Es ist nicht länger
hinnehmbar, dass rein öffentlich-rechtliche Kooperationen kommunaler
Gebietskörperschaften mit einer externen Ausschreibung an private
Dritte gleichgesetzt und im Ergebnis dem europäischen Vergaberecht
unterstellt werden." "Die Übertragung von Zuständigkeiten oder auch
von Aufgaben zwischen kommunalen Einrichtungen oder die Bildung rein
kommunaler Einrichtungen sind bloße verwaltungsinterne
Organisationsakte und keine Beschaffung auf dem Markt. Es ist eine
durch den nationalen Gesetzgeber gewollte Gestaltungsmöglichkeit der
Kommunen für eine effiziente Aufgabenerfüllung", sagte Schöneich.
Beide Verbände sind sich darin einig, dass alle Formen der rein
interkommunalen Aufgaben- und Zuständigkeitsübertragungen, also
sowohl die Gründung von Zweckverbänden als auch die verschiedenen
Formen öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen, vom Anwendungsbereich
des EU-Vergaberechts ausgenommen werden müssen. Das Europäische
Parlament ist daher aufgefordert, bei seiner Entscheidung über den
Ausschussbeschluss entsprechend nachzubessern.
Ansprechpartner:
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Franz-Reinhard Habbel
Fon: 49 (0)30 77 307-225
E-Mail:  franz-reinhard.habbel@dstgb.de
Verband kommunaler Unternehmen e. V.
Rosemarie Folle
Fon: 49 (0)30 20 31 99-20
E-Mail:  folle@vku.de

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