Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
VKU: Keine Privatisierung durch die Hintertür
Kommunale Wasser-/Abwasserwirtschaft nicht börsen-, sondern kundenorientiert
Mannheim (ots)
"Die steuerliche Gleichstellung der Wasserver- und der Abwasserentsorgung ist nicht nur ein Thema der Gebührenentwicklung, sondern trägt aus der Sicht der öffentlich-rechtlichen Abwasserentsorger im Kern die Privatisierungsdiskussion in sich. Auch die zukünftige Ausgestaltung des europäischen Wettbewerbs- und insbesondere des Vergaberechts birgt die Frage in sich, ob man auf diesem Weg nicht quasi durch die Hintertür und an dem erklärten Willen der deutschen Politik vorbei den Markt doch noch liberalisieren kann." Dies erklärte Dr. Andreas Schirmer, Geschäftsführer der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und Vizepräsident des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) heute auf der SGK-Fachkonferenz "Zukunft der kommunalen Daseinsvorsorge" in Mannheim. Selbst die Herausforderungen, die durch die demografische Entwicklung insbesondere auf die Unternehmen der Wasserwirtschaft in den neuen Ländern zukämen, seien manchem an verstärkter Privatisierung Interessierten nicht zu schade, um in der Öffentlichkeit zu verkünden, diese Probleme seien nur durch private Unternehmen zu lösen.
Wasser und Abwasser seien selbst im Spektrum der Leistungen der Daseinsvorsorge noch besonders sensible Bereiche. Sie schafften unabdingbare Lebensgrundlagen. Das von wirtschaftlichen Kriterien geprägte Handeln schaffe die Grundlage für den unternehmerischen Erfolg der kommunalen Unternehmen. Allerdings zielten diese nicht auf kurzfristige Effekte, sondern auf fundierte, langfristige Entwicklungen. "Wir sind nicht börsen-, sondern kundengetrieben", so Schirmer.
In der Steuerfrage sei die Bundespolitik durch die Festlegung im Koalitionsvertrag gebunden. Daher werde es in dieser Legislaturperiode keine Veränderungen geben. Entschieden werde diese Frage aber in Brüssel, sagte Schirmer. Sollte sich auf dieser Basis die Einführung der Umsatzsteuerpflicht auch für öffentlich-rechtliche Abwasserentsorger abzeichnen, müsse es das gemeinsame Ziel sein, die rechtlichen Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz zu schaffen.
Im Hinblick auf Brüssel stellte Schirmer zusätzlich heraus, dass die interkommunale Kooperation kein vergaberechtlicher Vorgang, sondern Ausfluss der Organisationsfreiheit der Kommunen sei. Daher begrüße er die klare Äußerung des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber dem VKU, worin diese Auffassung gestützt werde. Erforderlich sei jetzt noch eine Klarstellung im Begründungstext des zu novellierenden Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dadurch werde der uneinheitlichen Rechtssprechung der Oberlandesgerichte abgeholfen und so manche aufgeregte Debatte der letzten Monate beendet.
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