BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
BGA zur Fortsetzung der Frühverrentung: Falsches Signal!
Berlin (ots)
"Mit der Verlängerung der '58er-Regelung' wird die falsche und überholte Politik der Frühverrentung fortgesetzt. Die wichtige Kehrtwende weg von einer Arbeitsmarktpolitik für Junge auf Kosten Älterer kann nur gelingen, wenn die Regierung dieses Ziel widerspruchslos und nachvollziehbar verfolgt. Mit dem heutigen Gesetz setzt die Politik ein falsches Zeichen." Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute in Berlin anlässlich der Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des SGB III durch den Bundestag.
Obwohl im Koalitionsvertrag nicht erwähnt, hatten sich die Koalitionäre darauf geeinigt, die sog. 58-er-Regelung um zwei Jahre bis Ende 2007 zu verlängern. Sie erlaubt Arbeitnehmern über 58 Jahren den Bezug von Arbeitslosengeld, ohne der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen zu müssen. Um das Auslaufen der Reglung zum Ende des Jahres zu verhindern, wird der Bundestag das Gesetz noch in dieser letzten Sitzungswoche des Jahres 2005 verabschieden.
"Es sind besser heute als morgen alle gesetzlichen Anreize abzuschaffen, die Unternehmen und Arbeitnehmern den Weg der Frühverrentung geradezu aufdrängen. Vielmehr ist der Wandel zu fördern, der zu einer Verlängerung der tatsächlichen Le-bensarbeitszeit und einer Erhöhung der Erwerbsquote Älterer führt. Dies ist notwendig, um steigende Beitragssätze damit auch weiter steigende Arbeitskosten zu ver-hindern", so Börner weiter.
"Erfreulicherweise hält die neue Bundesregierung an der bereits beschlossenen Begrenzung des Arbeitslosengeldanspruchs von 32 Monaten auf 18 Monate ab Februar 2006 fest. Damit werden unnötige Anreize zum frühzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben auf Kosten der Arbeitslosenversicherung sinnvoll zurückgeführt", so Börner abschließend.
80, Berlin, 15. Dezember 2005
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