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BDI fordert Umweltminster auf, die Mehrwegregelung im Getränkebereich grundsätzlich zu überprüfen

Berlin (ots)

"Ich wundere mich sehr über die einseitige und
verzerrende Darstellung der aktuellen Situation im Bereich
Getränkeverpackungen als Weg in die Wegwerfgesellschaft." So
kommentierte Hans-Olaf Henkel, Präsident des Bundesverbandes der
Deutschen Industrie (BDI), am Wochenende in Berlin die jüngste
Veröffentlichung von Umweltminister Trittin zur erneuten
Unterschreitung der Mehrwegquote im Jahr 1998.
"Die Zahlen sprechen gegen diese Behauptung. Der
Verpackungsverbrauch ist seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung
im Jahre 1991 von 7,6 auf 6,3 Millionen Tonnen im Jahre 1997
gesunken. Das Mehrwegvolumen ist zugleich um ca. 3 Milliarden Liter
gestiegen. Zugleich wurden 1997 rund 5,4 Millionen Tonnen
Verpackungsabfälle verwertet gegenüber 920 000 Tonnen im Jahre 1991.
Die Wirtschaft lässt sich dies pro Jahr etwa 4 Milliarden Mark
Gebühren an das Duale System Deutschland kosten".
"Die Erfolge im Bereich Abfallverwertung sind letztlich das
Verdienst der Bürger bei ihrem Umgang mit Verpackungen", so Henkel,
"umso schwerer wiegt es, dass Minister Trittin offenbar bereit ist,
wegen nur zwei Prozentpunkten weniger Mehrweg Wirtschaft und Bürgern
eine Belastung von noch einmal 4 Milliarden Mark allein für den
Aufbau eines Rücknahmesystems für Einwegverpackungen zuzumuten.
Dieses Geld können Verbraucher und Unternehmen besser investieren."
Wer pauschal feststellt, der Mehrweg sei dem Einweg vorzuziehen,
setze sich schließlich über die ökologischen Fakten hinweg. Gut
organisierter Mehrweg und recycelter Einweg seien heute gleichwertige
Alternativen für nachhaltiges Verpackungsmanagement. "Die
Schwarz-Weiß-Malerei mit Begriffen wie ,Ex und Hopp' gehört", so
Henkel, "in die ökologische Mottenkiste. Ich erwarte von der Politik,
dass sie den Mut aufbringt, überholte Wahrheiten aus dem Jahr 1991
als solche zu erkennen und über Bord zu werfen."
Der BDI-Präsident meldete Zweifel an Trittins Feststellung an,
dass das erneute Absinken der Quote auf 70,13 Prozent im Jahr 1998
die Einführung der Pfandpflicht Mitte 2001 zur Folge hat. Die
Feststellung der Quotenunterschreitung für das Jahr 1997 sei
rechtlich fragwürdig. Die seinerzeit angenommene Fehlerbandbreite von
einem Prozentpunkt wurde schon im November 1999 von der Gesellschaft
für Verpackungsmarktforschung (GVM) und der Gesellschaft für
Konsumgüterforschung (GFK) massiv in Frage gestellt. Diese Studie,
die die Fehlerbandbreite bei 1,7 Prozentpunkten ansetzt, sei auch dem
Bundesumweltministerium (BMU) bekannt. Mit dem Zwangspfand sei
deshalb frühestens Mitte 2002 zu rechnen.
Henkel forderte, dass das BMU als Zwischenlösung die Initiative
des Landes Rheinland-Pfalz unterstützen solle. Sie sehe vor, die
Mehrwegquote durch die Festschreibung eines im Mehrweg zu führenden
Füllvolumens von 20 Milliarden Liter zu ersetzen. Dieser Vorschlag
würde den nötigen zeitlichen Spielraum für die dringend notwendige
Grundsatzdiskussion über die Fortentwicklung einer nachhaltigen
Verpackungspolitik schaffen. Industrie und Handel hätten in einem
gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder sowie an
die Minister Eichel, Müller und Trittin diesen Vorschlag bereits
nachdrücklich unterstützt.

Rückfragen bitte an:

BDI
Presse und Information
Tel.: 030 / 2028 - 1566
Fax: 030 / 2028 - 2566
E-Mail: Presse@BDI-online.de
Internet: http://www.bdi-online.de

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