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BDI zu den Änderungen im GmbH-Recht - Gesetzesänderung macht GmbH-Gründungen ab dem 1. November leichter - Mehr Kostenentlastung für Unternehmen wäre möglich gewesen

Berlin (ots)

Das neue GmbH-Recht wird aus Sicht des BDI
GmbH-Gründungen ab dem 1. November erheblich erleichtern. Dies sei 
ein positives Signal für Gründer und Unternehmen in schwieriger Zeit.
Das neue GmbH-Recht sorge dafür, dass die zurückgehenden 
Unternehmensgründungen in Deutschland wieder zunehmen. Maßgeblich 
hänge dies jedoch auch von der Finanzierungsbereitschaft der 
Kreditwirtschaft ab.
Aus Sicht des BDI wären zusätzliche Kostenersparnisse durch die 
GmbH-Rechtsreform möglich gewesen. Sie waren aber politisch nicht 
gewollt. Die elektronische Gründungsmöglichkeit ohne zwingenden 
notariellen Beistand konnte sich nicht durchsetzen. Der Gesetzgeber 
habe auch nicht auf den notariellen Beurkundungszwang bei der 
GmbH-Anteilsabtretung verzichtet.
Angesichts der europäischen Rechtsentwicklung war es richtig, den 
GmbHs zu ermöglichen, ihren Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen. 
Dies reiche aber nicht aus, um aus der GmbH wieder einen 
Exportschlager wie früher zu machen. Positiv sei, dass der 
Gesetzgeber das so genannte Cash-Pooling - eine Art der 
Konzern-Innenfinanzierung - auf sichere Füße gestellt habe. 
Cash-Pooling sei international anerkannt und üblich. Auf diese Weise 
sparten Unternehmen jährlich Zinsen in Millionen-Euro-Höhe.

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