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BDI zu Berufsklägern und Änderungen im Aktienrecht - Modernisierung des Aktienrechts schreitet voran - Änderungen sind sinnvoll und praxisnah

Berlin (ots)

"Mit den Änderungen des Aktienrechts wird die
Organisation und Durchführung von Hauptversammlungen erleichtert. Mit
einer jetzt möglichen Online-Hauptversammlung können 
Aktiengesellschaften ihre Aktionäre noch besser in 
Unternehmensentscheidungen einbinden." Das sagte 
BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf zu der für Donnerstagnacht
geplanten Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der 
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Deutschen Bundestag. "Die 
Beratungen im Bundestag haben einige Verbesserungen gebracht, wie zum
Beispiel die aus der Reform des GmbH-Rechts übernommene Neuregelung 
zur verdeckten Sacheinlage. Aktiengesellschaften können zukünftig die
Beschlussfeststellungen in der Hauptversammlung sinnvoll abkürzen. 
Dies entlastet die Unternehmen", so Schnappauf.
Nachbesserungsbedarf sieht der BDI noch beim Umgang mit 
Anfechtungsklagen. "Der Gesetzgeber hat offensichtlich aufgrund der 
zu Ende gehenden Wahlperiode keine umfassenderen Maßnahmen zur 
Eindämmung missbräuchlicher Anfechtungsklagen mehr erarbeiten 
können", sagte Schnappauf. "Die bisherigen Ergänzungen des 
Gesetzentwurfs durch den Rechtsausschuss des Bundestages gehen in die
richtige Richtung. Sie reichen ebenso wie der ursprüngliche 
Gesetzentwurf nicht aus, um die Schädigung der Unternehmen und damit 
aller anderen Aktionäre durch Berufskläger zu unterbinden." Da die 
meisten Fraktionen nach der kommenden Bundestagswahl weitere Reformen
in diesem Bereich anstreben, bot Schnappauf die Unterstützung des BDI
an. "Die Industrie hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf 
weitergehende Vorschläge zur Beschränkung des aktienrechtlichen 
Klagegewerbes gemacht und ist auch offen für andere Vorschläge."

Pressekontakt:

BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
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