BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI erleichtert über Begrenzung der Energiesteuererhöhung
Berlin (ots)
BDI erleichtert über Begrenzung der Energiesteuererhöhung
- Unternehmen müssen dennoch jährlich rund 800 Millionen Euro mehr Steuern zahlen - Durchschnittlich 2,5-fach so hohe Energie- und Stromsteuerbelastung statt bis zu siebenfacher Belastung
75/2010
26. Oktober 2010
Der BDI zeigt sich erleichtert, dass die ursprünglich vorgesehene Vervielfachung der Energie- und Stromsteuern für energieintensive Unternehmen zumindest begrenzt werden soll. "Die ursprünglichen Pläne hätten die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und damit viele 100.000 Arbeitsplätze in Deutschland ernsthaft gefährden können", erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf am Dienstag in Berlin, weil nunmehr Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen der Koalitionsberatungen vom Sonntag vorliegen,
"Trotzdem kommen auf die Industrie jährlich rund 800 Millionen Euro mehr an Energie- und Stromsteuern zu. Deutschland ist damit das einzige Land, das wachsende Unternehmen auf dem Weg aus der größten Wirtschaftskrise mit höheren Steuern belastet." Der BDI erkennt die Bemühungen der Politik an, die Gefährdung von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Gleichwohl bleibt die Tatsache, dass die Energiekosten auch für die im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen weiter steigen: So müssen die Unternehmen 2011 rund 800 Millionen Euro, 2012 mehr als 900 Millionen Euro an zusätzlichen Energie- und Stromsteuern zahlen.
Das bedeutet, dass im Durchschnitt auf jedes energieintensive Unternehmen in Deutschland 2,5-mal so hohe Energie- und Stromsteuern zukommen wie bisher. Nach den ursprünglichen Plänen wären es in einzelnen Branchen, beispielsweise in der Papier- oder Zementindustrie, Steigerungen bis zum Siebenfachen gewesen.
Ebenfalls am Wochenende hatte die Koalitionsrunde erklärt, in den nächsten Monaten Vorschläge zur Vereinfachung der Steuerstruktur vorzulegen. Der BDI begrüßte ausdrücklich diesen Schritt. Strukturelle Reformen und Vereinfachungen des deutschen Steuerrechts fordert der BDI seit langem: Sie sind geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Wachstumshindernisse zu beseitigen.
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