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BDI zur Reform des Europäischen Kartellrechts: Rechtssicherheit und einheitliche Anwendung des EU-Kartellrechts gefährdet

Berlin (ots)

"Auf den ersten Blick positiv", bewertete Ludolf
von Wartenberg, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Industrie (BDI), die jüngsten Vorschläge der EU-Kommmission zur
Reform des Europäischen Kartellrechts. Nach langer Diskussion hat die
Kommission heute einen Reformvorschlag vorgestellt, in den noch in
letzter Minute wichtige Änderungen eingeflossen sind. Kern der Reform
ist es, den Zwang zur Anmeldung und Genehmigung
wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen abzuschaffen und die
Unternehmen zu verpflichten, die Vereinbarkeit ihrer Verträge mit dem
EU-Kartellrecht selbst zu prüfen.
Wichtig sei es, das europäische Kartellrecht von seinen
bürokratischen Lasten zu befreien. Von Wartenberg begrüßte den erst
jetzt aufgenommenen Vorschlag der Kommission, dem europäischen
Kartellrecht Vorrang zu geben vor dem nationalen Kartellrecht, wenn
der Handel in der EU betroffen ist. "In einem gemeinsamen
Europäischen Binnenmarkt dürfen dieselben grenzüberschreitenden
Sachverhalte nicht verschiedenen Rechtsordnungen unterliegen", so der
BDI-Hauptgeschäftsführer. Richtig sei auch der zuletzt eingefügte
Vorschlag, der Kommission das Recht einzuräumen, umfassender als
bisher Gruppenfreistellungsverordnungen zu erlassen. Die Freiräume,
die eine Gruppenfreistellungsverordnung gewähre, seien bisher nicht
groß genug. Das zeige die derzeitige Diskussion um die Reform des
Rechts horizontaler Wettbewerbsbeschränkungen, mit der Kooperationen
zwischen konkurrierenden Unternehmen wohlwollender als bisher
beurteilt werden sollen. Die Vorschläge müssten im Detail noch
geprüft werden.
Der Reformvorschlag der Kommission hat nach Ansicht Wartenbergs
aber auch bedeutende Schwächen. "Gefährdet sind die Rechtssicherheit
für Unternehmen und die einheitliche Anwendung des EU-Kartellrechts."
Zwar sei der Ansatz der Reform richtig, nämlich die Bürokratie zu
minimieren. "Die Selbstprüfung der Unternehmen ist jedoch in Fällen
mit neuen Sach- und Rechtsfragen und bei hohen Investitionen nicht
akzeptabel. Die Unternehmen sind auf Stellungnahmen der Kommission
angewiesen", betonte Wartenberg. Gerade in schwierigen Einzelfällen
müssten die Unternehmen auf die Kommission zugehen können.
Nicht ausreichend seien auch die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen
zur einheitlichen Anwendung des EU-Kartellrechts. "Wenn zukünftig
nationale Behörden und Gerichte die Voraussetzungen einer
Freistellung nach dem EG-Vertrag prüfen dürfen, besteht die Gefahr
einer Rechtszersplitterung. Die Kommission hat bisher keine
ausreichenden Maßnahmen vorgeschlagen, um dieser Gefahr zu begegnen",
warnte der BDI-Hauptgeschäftsführer.
Eine Registrierungspflicht für Vereinbarungen lehnte Wartenberg
strikt ab. Eine solche Registrierung, die von
Bundeskartellamtspräsident Böge in die Diskussion eingebracht worden
war, laufe dem Ziel der Reform entgegen. "Der Verwaltungsaufwand
sollte verringert und nicht durch die Hintertür wieder eingeführt
werden."
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