BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI zum Jahressteuergesetz
Berlin (ots)
BDI zum Jahressteuergesetz:
- Administrative Entlastung für Unternehmen möglich - Kürzere Aufbewahrungsfristen sinnvoll - Keine Hintertüren für Verlängerung
33/2012
23. Mai 2012
"Kürzere Aufbewahrungsfristen sind eine sinnvolle administrative Entlastung für die Unternehmen." So kommentierte BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber den Koalitionskompromiss beim Jahressteuergesetz. Demnach müssen Unternehmen ihre Steuerunterlagen künftig nicht mehr zehn, sondern ab 2013 acht und ab 2015 sieben Jahre aufbewahren. "Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an, sie darf keine Hintertüren für Verlängerungen zulassen", sagte Kerber anlässlich der Kabinettssitzung am Mittwoch in Berlin.
"Zwar bleibt der Fiskus noch immer weit von der ursprünglich angekündigten Fristverkürzung entfernt. Aber die schrittweise Reduzierung auf sieben Jahre ist ein gutes Signal für den Weg zu einer zeitnäheren Betriebsprüfung", betonte der BDI-Hauptgeschäftsführer.
Die Unternehmen sind laut BDI bereits vor zehn Jahren mit der kosten- und zeitintensiven Einführung des digitalen Zugriffs für die Finanzverwaltung in Vorleistung gegangen. Schon damals war der Wirtschaft mit der Einführung der digitalen Prüfung eine zeitnähere Prüfung in Aussicht gestellt worden.
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