BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI zur Verabschiedung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Berlin (ots)
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Die mit der Verabschiedung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes verbundenen Finanzlasten in Höhe von 4,448 Mrd. EURO werden wiederum die Stromverbraucher zu tragen haben. Das stellte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag fest. Positiv bewerte der BDI, dass das Kraft-Wärme-Kopplungs-Vorschaltgesetz mit einer noch höheren Belastung der industriellen Stromverbraucher abgelöst werde. Angesichts der zahlreichen Änderungen, die der Wirtschaftsausschuss beschlossen habe, sei es unverständlich, dass die Härtefallregelung für die stromintensive Industrie nicht - wie vom BDI vorgeschlagen - an der Bruttowertschöpfung des produzierenden Gewerbes anknüpfe, sondern beim Umsatz des Unternehmens. So sei zu befürchten, dass die Härtefallregelung, die für die im internationalen Wettbewerb stehenden stromintensiven Betriebe im Sinne der Standortsicherung gedacht war, von den Unternehmen, die sie dringend benötigten, nicht genutzt werden könne.
Kritisch zu sehen sei auch die Gleichbehandlung von Kleinst-KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt mit der Förderung der Brennstoffszelle. Deren Markteinführung soll mit einem Zuschlag von 5,11 Euro-Cent/kWh gefördert werden. Durch die Gleichbehandlung kleiner KWK-Anlagen werde dieses Markteinführungsziel einer innovativen Technologie konterkariert. Bedenklich sei auch, dass sich der Anwendungszeitraum des KWK-Modernisierungs-Gesetzes durch die Förderung von Kleinst-KWK und Brennstoffzellen über das Jahr 2010 hinaus erstrecke. Das Tauziehen um das KWK-Modernisierungsgesetz sei nun beendet. Wegen der Entlastungswirkung des Gesetzes im Vergleich zum KWK-Vorschaltgesetz sollte das neue KWK-Fördergesetz trotz der ordnungspolitischen Bedenken nach Ansicht des BDI so schnell wie möglich in Kraft treten.
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