BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI: Bilanz des Johannesburg-Gipfels durchwachsen
Berlin (ots)
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zieht eine gemischte Bilanz des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg. "Es sind Zweifel angebracht, ob wir durch Johannesburg einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie näher gekommen sind. Nachhaltigkeit brauchen wir nicht nur im Klimaschutz, sondern in allen Bereichen der Politik", sagte BDI-Präsident Michael Rogowski.
Erfreulich seien aus der Sicht des BDI die Ankündigungen Chinas, Russlands und Kanadas, dem Kyoto-Protokoll beizutreten. Deutschland nehme bei der Reduzierung der Treibhausgase international eine Vorreiterrolle ein. Rogowski begrüßte daher, dass auch andere Länder ihrer Verantwortung für den weltweiten Klimaschutz stärker gerecht würden. Auch die konstruktiven Beiträge, die die Wirtschaft für nachhaltige Entwicklung leiste, seien während des Gipfels deutlich zum Ausdruck gekommen. "Der German Business Day hat eindrucksvoll gezeigt, wie deutsche Unternehmen den wachsenden Anforderungen der Nachhaltigkeit gerecht werden", betonte Rogowski. Auch in der Zukunft werde die deutsche Industrie weltweit Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung übernehmen und sich für soziale und ökologische Belange vor Ort einsetzen.
Rogowski habe es nicht überrascht, dass die Bundesregierung bei der Durchsetzung einer Vereinbarung über die Steigerung des Anteils regenerativer Energien auf 15 Prozent bis 2010 gescheitert sei. "Geradezu blauäugig war es, den Abbau handelsverzerrender Agrarsubventionen erreichen zu wollen. Bevor die Bundesregierung in internationalen Gesprächen dieses Ziel lautstark einfordert, muss sie erst einmal alle übrigen EU-Mitglieder auf diesen Kurs bringen. Davon sind wir jedoch meilenweit entfernt", erklärte Rogowski.
Das Verhältnis zwischen Umweltabkommen und den Regeln der Welthandelsorganisation bleibe trotz der Deklaration von Johannesburg ungeklärt. Die Formulierung Umweltabkommen und WTO-Regeln seien gleichberechtigt, löse die praktischen Fragen nicht. Die erforderlichen Klarstellungen müssten vielmehr rechtlich verbindlich auf dem Verhandlungswege bei der WTO erreicht werden.
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