BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
BDI zu Sondierungsergebnissen: Nur ein Minimum erwartbarer Vorschläge
Berlin (ots)
Den Abschluss der Sondierungsverhandlungen kommentiert BDI-Präsident Dieter Kempf: "Nur ein Minimum erwartbarer Vorschläge"
- "Die Einigung ist überfällig. Deutschland braucht rasch eine handlungsfähige Regierung. Was fehlt, ist die Vision, in welche Richtung die künftige Regierung unser Land gestalten will. Das Sondierungspapier enthält nur ein Minimum erwartbarer Vorschläge. Wir gehen davon aus, dass in der Koalitionsvereinbarung deutlichere Impulse stehen werden.
- Bei der Digitalisierung präsentieren die Sondierer zu wenig. Fraglich ist, ob Deutschland damit den Anschluss in der digitalen Transformation behält. Wir brauchen insgesamt mehr Tempo in der Digitalisierung. Hier müssen die Regierungspartner in den Koalitionsverhandlungen noch deutlich konkreter werden. Auch die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle sehen wir kritisch, weil dies notwendige Innovation im Bereich der Digitalisierung hemmen könnte. Der von den Sondierern angekündigte Ausbau der digitalen Infrastruktur, einer digitalen Verwaltung und die Fachkräftestrategie sind für unsere Unternehmen von maßgeblicher Bedeutung.
- In der Steuerpolitik werden wir die Parteien an dem Versprechen messen, die Steuerbelastung der Bürger nicht zu erhöhen. Angesichts voller Kassen und des internationalen Steuerwettbewerbs verbieten sich Steuerhöhungen. Die Parteien sprechen viel über Unternehmensverantwortung, mir aber zu wenig über Wettbewerbsfähigkeit.
- Es ist richtig, dass Europa im Zentrum der Vereinbarung steht. Die Vollendung des Binnenmarktes, die Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds und klare Worte zu freiem Handel finden unsere Unterstützung. Leider fehlt das Bekenntnis zum Grundsatz der Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht. Deutsche Sonderwege schaden dem gemeinsamen Binnenmarkt.
- In der Klimapolitik gibt das Ergebnis Anlass zur Hoffnung, dass technische und ökonomische Realitäten künftig stärker anerkannt werden. Ein Klimaschutzgesetz darf nicht die Flexibilität nehmen, die notwendig ist, um auf aktuelle ökonomische und technologische Entwicklungen zu reagieren."
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