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BDI zu geplanten 0190er-Regelungen: Verbraucherschutz darf seriöse Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten

Berlin (ots)

"Durch die Sogwirkung eines gut gemeinten
Verbraucherschutzes dürfen seriös arbeitende Unternehmen nicht
unverhältnismäßig belasten werden. Erforderlich ist ein sachgerechtes
Maßnahmenpaket, das wirksam Missbrauch abstellt, ohne die positiven
Entwicklungen des Marktes zu behindern." Das sagte Carsten Kreklau,
Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen
Industrie (BDI), anlässlich der Anhörung des Bundestagsauschusses für
Wirtschaft und Arbeit zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-
Mehrwertdiensterufnummern am Mittwoch.
Der BDI begrüße zwar ausdrücklich die Initiative der
Bundesregierung, dem Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern durch
schwarze Schafe in der Branche entgegenzutreten. Denn das Vertrauen
der Verbraucher sei Grundlage dafür, dass dieser bedeutende
Zukunftsmarkt mit hohen Wachstumspotenzialen nicht durch das
Fehlverhalten Einzelner in Misskredit gerät, betonte Kreklau. "Der
Gesetzentwurf enthält in seiner derzeitigen Fassung unklare
Formulierungen. Zum Beispiel im Bereich der Preisansageverpflichtung
ist dringend eine ausdrückliche Präzisierung vorzunehmen. Eine
Preisansage sollte nur dann erfolgen, wenn der
Mehrwertdiensteanbieter bzw. Verbindungsnetzbetreiber den Preis
selbst festlegt. Ebenso ist bei den Preisobergrenzen die
Sondersituation des Mobilfunks mit höheren Verbindungskosten zu
berücksichtigen."
In jedem Fall müsse das Gesetz hinreichende Übergangsfristen
vorsehen, die dem sehr hohen technischen und betrieblichen
Umsetzungsbedarf bei den Teilnehmernetzbetreibern gerecht werden.
Gesetzliche Verpflichtungen müssen berücksichtigen, was Unternehmen
tatsächlich leisten können. Unzureichende Übergangsfristen seien auch
für den Verbraucherschutz kontraproduktiv, da gegenüber der
Öffentlichkeit ein Schutz propagiert wird, der in der vorgesehenen
Frist tatsächlich nicht realisiert werden kann, so Kreklau.

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