Schilder-Wirrwarr an öffentlichen Ladestationen - ADAC Untersuchung zeigt: Einheitliche Regeln für Laden und Parken nötig - So ist die Lage in Wiesbaden
One document
Wer sein Elektroauto an öffentlichen Parkplätzen aufladen möchte, muss nicht nur eine freie Ladestation finden, sondern vielerorts unterschiedliche Regeln beachten. Laut einer aktuellen ADAC Umfrage in den 16 Landeshauptstädten weisen die örtlichen Vorschriften erhebliche Unterschiede auf. Dementsprechend sieht es auch bei der Beschilderung aus, die teilweise für Verkehrsteilnehmer unklar und missverständlich ist. Nicht immer geht eindeutig hervor, wie lange tatsächlich geparkt und geladen werden darf. Übereinstimmung gab es lediglich darin, dass in keiner Stadt Gebühren für das Parken an der Ladesäule verlangt wurden.
In Wiesbaden ist die Beschilderung zumindest an den öffentlichen Ladestationen relativ eindeutig. Tagsüber geparkt werden darf nur mit E-Kennzeichen für maximal zwei Stunden. Das ist meist ausreichend für einen notwendigen Ladevorgang. Ab 20 Uhr bis 8:00 bzw. 9:00 am nächsten Morgen darf dort hingegen durchgehend geparkt werden. Eine Sonderregel für Carsharing-Fahrzeuge gibt es nicht.
Die Zeiterfassung erfolgt simpel über die Parkscheibe. Allerdings verpflichtet diese Beschilderung nicht zum aktiven Laden des Autos. Dazu fehlt in Deutschland bisher noch ein rechtsverbindliches Verkehrs- oder Zusatzzeichen, das zum Laden während des Parkens verpflichtet.
„Wiesbaden zeigt sich auf dem richtigen Weg, sowohl was die Beschilderung als auch die Möglichkeiten zum Laden an öffentlichen Stationen angeht“, so Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Wenn bis 2030 jedoch 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein sollen, darf der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht ins Stocken geraten, sonst wird es an den Ladesäulen eng.“
Laut lokalem Versorger ESWE werden über 130 öffentliche Ladestationen in Wiesbaden und Region betrieben. (Stand: Nov. 2020) Es gibt verschiedene Tarife mit und ohne Kundenkarte. Die Kosten liegen zwischen 0,32€ und 0,50€ pro Kilowattstunde zuzüglich Start- bzw. Grundgebühr.
Befragt wurden in dieser Untersuchung die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der 16 Landeshauptstädte im Juni 2021. Eine Verifizierung der erhobenen Daten fand im November 2021 statt.
Die ausführlichen Ergebnisse der bundesweiten Befragung finden sich unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/parken-e-ladesaeulen/.
Pressekontakt
ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Cornelius Blanke
T +49 69 66 07 80 25
ADAC Hessen-Thüringen e.V. Unternehmenskommunikation Lyoner Straße 22 60521 Frankfurt am Main T +49 69 66 07 85 00 presse@hth.adac.de adac.de/hth
V.i.S.d.P.: Cornelius Blanke, Pressesprecher cornelius.blanke@hth.adac.de
Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht