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Deutscher Bauernverband (DBV)

Die Fakten zur Ökosteuer bei den Landwirten
Bauernverband widerspricht Behauptungen von SPD-Politikern

Berlin (ots)

(DBV) Verschiedene Politiker der SPD auf Bundes-
und Landesebene haben in der Öffenlichkeit behauptet, die deutschen
Landwirte bräuchten keine Ökosteuer zu zahlen, weshalb ihr Protest
gegen die zu hohen Energiesteuern unverständlich sei. Der Deutsche
Bauernverband (DBV) widerspricht dem mit eindeutigen Fakten. Die
Land- und Forstwirte bezahlen die ersten zwei Schritte der Ökosteuer
bei Diesel sowie die ökosteuerbedingten Erhöhungen bei Strom, Heizöl
und Gas.
1999 hat die deutsche Land- und Forstwirtschaft Ökosteuer in Höhe
von 350 Mio. D-Mark entrichtet, im laufenden Jahr 516 Mio. D-Mark und
im kommenden Jahr beläuft sich die Ökosteuer auf 680 Mio. D-Mark. Ab
dem Jahr 2003 sind es 1 Mrd. D-Mark. Die Entlastungen durch
reduzierte Sozialversicherungsbeiträge in 1999 belaufen sich auf 50
Mio. D-Mark und in 2000 auf 65 Mio. D-Mark. Die reduzierten
Ökosteuersätze bringen dagegen nur eine äußerst geringe Entlastung
von 4 Mio. D-Mark in 1999 und 10 Mio. D-Mark in 2003. Ab dem Jahr
2003 wird die Entlastung insgesamt lediglich rund 120 Mio. D-Mark
betragen. Damit wird sich die Nettobelastung der Landwirte durch die
Ökosteuer 2003 nach Berechnungen des DBV auf rund 900 Mio. D-Mark
belaufen.
Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI)
hat in einer Studie zur Ökosteuer eine jährliche Nettobelastung der
deutschen Land- und Forstwirtschaft von 911 Mio. D-Mark errechnet und
festgehalten, dass es in keinem anderen Wirtschaftsbereich ein derart
krasses Missverhältnis zwischen Belastung und Entlastung durch die
Ökosteuer gibt. Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge auf Grund
des hohen Anteils selbständiger und mithelfender Familienangehöriger
kommt in der Land- und Forstwirtschaft nur in sehr geringem Umfang
zum Tragen. Ebenso greifen die reduzierten Steuersätze bei der weit
überwiegenden Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
aufgrund der zu hohen Sockelbeträge bei Strom sowie bei Heizöl/Gas
nicht. Vom so genannten Spitzenausgleich für das produzierende
Gewerbe ist die Landwirtschaft generell ausgeschlossen.
Im Rahmen des laufenden Agrar-Diesel-Gesetzgebungsverfahrens soll
die bisherige Gasölrückerstattung auf neue Füße gestellt und ein
Steuersatz von 57 Pfennigen je Liter für in der Landwirtschaft
verwendeten Diesel zum 1. Januar 2001 eingeführt werden. Die
Entlastung um 700 Mio. D-Mark im Jahr 2003 wird in dem Gesetzentwurf
damit begründet, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich zu anderen
EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Faktisch sind die Landwirte damit
von den weiteren Erhöhungen der Mineralölsteuer durch die Ökosteuer
um jährlich 6 Pfennige je Liter ab 2001 ausgenommen. Dem steht aber
entgegen, dass die Mineralölsteuerbelastung für die Land- und
Forstwirtschaft seit Anfang 1999 um 36 Pfennige/Liter gestiegen ist.
Anfang 1999 lag der Nettosteuersatz für Diesel in der Landwirtschaft
bei 21 Pfennige/Liter. Ab April 1999 wurde er auf 27 Pfennige erhöht.
Der Nettosteuersatz liegt im laufenden Jahr 2000 bei 44 Pfennigen,
bei einem Verbrauch von über 10.000 Liter/Jahr und Betrieb sogar bei
74 Pfennigen pro Liter Diesel.
In den Hauptkonkurrenzländern der deutschen Landwirtschaft in der
EU hingegen sind die Steuern für die Landwirtschaft gesenkt oder
konstant niedrig gehalten worden. In Dänemark sind die Landwirte
vollständig von der Mineralölsteuer befreit, im Vereinigten
Königreich zahlen sie pro Liter Diesel 10 Pfennige, in Frankreich 11
Pfennige und in den Niederlanden 12 Pfennige. Die Möglichkeit der
Steuerentlastung ist den Mitgliedstaaten in einer EU-Richtlinie
ausdrücklich eröffnet worden. Dies alles begründet die Forderung des
Deutschen Bauernverbandes, endlich die  - politisch von der
Bundesregierung und dem Bundeslandwirtschaftsminister zugesagte -
Wettbewerbsgleichheit im europäischen Binnenmarkt durch eine Senkung
des Steuersatzes für Agrardiesel auf den Heizölsteuersatz von 12
Pfennigen zu erreichen.
Geschäftsstelle Berlin:
Telefon: 030 / 319 04 - 239 
Telefax: 030 / 319 04 - 431

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