Innenentwicklung von Kommunen muss Pflicht werden - DBV-Umweltbeauftragter Decker beim Umweltgespräch des Bauernverbandes in Berlin
Berlin (ots)
(DBV) "Der ungebremste Flächenverbrauch und seine Folgen gehören zu den drängendsten Umweltproblemen in Deutschland." Diese Aussage traf Friedhelm Decker, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auf dem Umweltgespräch des DBV zum Thema "Flächenschutz im Baugesetzbuch und der Kompensationsverordnung" in Berlin. "Obwohl wir uns seit Jahren dieser Problematik annehmen und Politiker aller Parteien, Umweltverbände und Planungsbüros an unserer Seite wissen, müssen wir heute feststellen, dass es kaum Fortschritte gibt und der Flächenverbrauch ungebrochen weitergeht". Mit Blick auf den weltweit steigenden Bedarf an Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen könnten wir es uns einfach nicht länger leisten, so Decker in einem Appell an die Teilnehmer, wertvolle Äcker und Wiesen zu überbauen, wenn gleichzeitig die Bevölkerung schrumpft und die Ortskerne zu veröden drohen. Gutes Zureden habe bei den Kommunen und Städten bisher nicht gefruchtet. Das Bauen auf der Grünen Wiese hätte in den meisten Fällen immer noch Vorrang vor der Innenentwicklung.
Die aktuellen Vorschläge im Entwurf des Baugesetzbuches gehen nach Ansicht Deckers in die richtige Richtung, müssen aber unbedingt nachgeschärft werden. "Innenentwicklung von Kommunen darf nicht die Kür, sondern muss die Pflicht der Stadtplaner und Gemeinderäte werden." Bauen auf der "grünen Wiese" solle nur möglich sein, wenn alle innerörtlichen Potenziale ausgeschöpft seien. Die Führung von Baulücken- und Brachflächenkatastern müsse Standard werden. Gegenüber den anwesenden Parlamentariern betonte Decker, dass man zudem an einem gesetzlich verankerten Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen nicht vorbeikäme.
In Bezug auf den Naturschutzausgleich, der bei Eingriffen in Natur und Landschaft gesetzlich vorgeschrieben sei, erklärte Decker, dass dieser zwar nachvollziehbar ist. Der Naturschutzausgleich müsse aber gezielter, kooperativer und flächenschonender umgesetzt werden, wenn er in Zukunft noch auf Akzeptanz stoßen soll. Bisher bliebe der Entwurf für eine bundeseinheitliche Kompensationsverordnung aber noch weit hinter den Erwartungen zurück. Decker hob hervor, dass der Auftrag des Bundesnaturschutzgesetzes zur Schonung landwirtschaftlicher Flächen in der Verordnung bisher nicht eindeutig genug umgesetzt und eine Strategie für die Entsiegelung nicht mehr benötigter Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht vorhanden ist. Weiter seien im Verordnungsentwurf für produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, wie Blühstreifen, die Hürden viel zu hoch gelegt. Letztlich forderte Decker, dass ohne eine Festlegung für die Verwendung von Ersatzgeldern das Ziel der Flächenschonung schon wieder in Frage gestellt wird. Der Aufkauf von landwirtschaftlichen Flächen mit Ersatzgeldern müsse ausgeschlossen werden. Decker betonte, dass eine Kompensationsverordnung, die hinter das Bundesnaturschutzgesetz zurückfällt, nicht akzeptiert werden kann.
Decker sprach im Rahmen des DBV-Umweltgespräches auch den Netzausbau an. Ohne eine Kooperation mit den Bauern und Landeigentümern werde diese Herkulesaufgabe kaum von Erfolg gekrönt sein. "Wir Bauern fordern, neben einer angemessenen Entschädigung und Nutzungsvergütung, natürlich auch die Schonung unserer Flächen", erklärte Decker. Ein Eingriff in das Landschaftsbild durch Windräder und Strommasten lasse sich nicht in klassischer Art und Weise ausgleichen und sollte daher in Form von Ersatzgeld erfolgen. Die Netzbetreiber müssten sicher stellen, dass das Ersatzgeld für die Entsiegelung oder zur Pflege von Schutzgebieten verwendet werde, keinesfalls aber für den Aufkauf weiterer landwirtschaftlicher Flächen.
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