Groteske Fehleinschätzung bei Hochwasserschutz-Gesetz - DBV fordert in Bundestagsanhörung Stopp des geplanten Ackerbauverbots
Berlin (ots)
Das geplante Ackerbauverbot in Gebieten, die statistisch alle 100 Jahre von Hochwasser betroffen sind, muss gestoppt werden. Dies forderte auf der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag für den Deutschen Bauernverband (DBV) dessen Stellvertretender Generalsekretär Adalbert Kienle. Der Berufsstand lehne die landwirtschaftlichen Passagen im Gesetzentwurf, der in erster Lesung am Donnerstag vergangener Woche im Bundestag verabschiedet wurde, entschieden ab. Es gebe keine fachlich belegbare Begründung für ein generelles Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten. Ein Zusammenhang zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Hochwasserschutz besteht nicht, betonte Kienle.
Selbst das Bundesumweltministerium, verantwortlich für das Gesetz zum vorsorgenden Hochwasserschutz, bleibe den Beweis für die behauptete Schadwirkung des Ackerbaus für die Gewässer schuldig. Die geschilderten Gefahren durch Bodenerosion und den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln seien groteske fachliche Fehleinschätzungen, so Kienle. In Überschwemmungsgebieten komme es durch den Ackerbau zu keinem flächenhaften Bodenabtrag, denn schließlich seien die fruchtbarsten Böden gerade in Auenlandschaften durch Sedimentation, als Ablagerung, entstanden.
Der DBV geht bei dem vorliegenden Gesetzentwurf von 900.000 Hektar aus, die künftig dem Ackerbauverbot unterliegen würden. Das Ackerbauverbot würde zu Einkommens- und Vermögensverlusten von über 4 Milliarden Euro führen. Dabei habe das federführende Bundesministerium keinerlei Zahlen über den Umfang der betroffenen Flächen oder über die Kosten vorgelegt. Kienle kritisierte: Es ist schwerlich nachvollziehbar, warum zu dem Gesetz keinerlei Gesetzesfolgenabschätzung vorgenommen wurde. Der Bundesrat habe den Gesetzentwurf abgelehnt. Man nehme im Deutschen Bauernverband selbstverständlich zur Kenntnis, dass der Deutsche Bundestag jetzt auf die vielfache Kritik am Gesetzentwurf reagiere und Korrekturen insbesondere am Umfang des Ackerbauverbotes angekündigt habe, so Kienle. Der Deutsche Bauernverband werde aber bei seiner Haltung bleiben, dass das Ackerbauverbot gänzlich gestrichen werden sollte. Etwaige Erosionsschutzmaßnahmen in Teilen von Abflussbereichen ließen sich sehr viel besser als durch Verbot durch differenzierte Maßnahmen, insbesondere im Rahmen von Agrarumweltprogrammen lösen, jedoch dürfe das Hochwasserschutzgesetz nicht mit Bodenschutzmaßnahmen zweckentfremdet werden.
Kienle unterbreitete eine Reihe von wirksamen Maßnahmen eines vorsorgenden Hochwasserschutzes, den die deutsche Landwirtschaft aktiv unterstütze. Bereits nach der Elbe-Flutkatastrophe im August 2002 und auf der nationalen Flusskonferenz hatte der DBV eine umfassende Strategie für einen vorbeugenden Hochwasserschutz vorgeschlagen, woran sich die Landwirtschaft aktiv beteilige. Die Maßnahmen reichten von konsequenterer Klimaschutzpolitik, zu der die Landwirtschaft durch erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe wesentlich beitragen könne, bis zu deutlichen Schritten zur Senkung des Flächenverbrauchs. Auch trage man ein Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten mit, wenn die bestehenden Betriebe sich weiter entwickeln könnten. Unabdingbar und hier habe es bislang erhebliche Defizite gegeben - seien Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung von Hochwasserschutzauflagen, insbesondere Deichen. Doch gerade diese fehlten im Hochwasserschutzgesetz der Bundesregierung. Um Hochwasserspitzen zu kappen, seien Hochwasserpolder mit geregeltem Zu- und Abfluss die effektivste Maßnahme. Die Landwirte würden dies aber niemals bei drohendem Ackerbauverbot mittragen, sondern nur, wenn eine weitestgehende normale Nutzung der Flächen möglich bleibe und vorab der finanzielle Ausgleich vertraglich geregelt sei, betonte Kienle bei der Anhörung des Deutschen Bundestages-
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