DBV fordert Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe - DBV-Präsidium bezieht zur Besteuerung von Biokraftstoffen Position
Berlin (ots)
Biokraftstoffe müssen für den Einsatz im öffentlichen Personenverkehr, in umweltsensiblen Bereichen und für den Eigenverbrauch der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft von der Mineralölsteuer freigestellt werden. Ebenso muss die bestehende Regelung zur Steuerbegünstigung für Reinkraftstoffe fortgeführt werden. Dies forderte das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV), das sich auf seiner heutigen Sitzung mit der Absicht der Bundesregierung befasste, die bisherige "Mineralölsteuerbefreiung von Biokraftstoffen durch eine Beimischungspflicht" zu ersetzen. Die im Entwurf des Energiesteuergesetzes geplante Teilbesteuerung von Biodiesel in Reinform und in Mischungen mit Biodiesel sowie von reinem Rapsöl "für die motorische Verwendung" kritisierte das DBV-Präsidium als unangemessen hoch. Für reinen Biodiesel plant das Bundesfinanzministerium eine Steuer von 10 Cent je Liter, was einer Verdopplung des für 2004 errechneten Betrages bedeuten würde, und für Rapsölkraftstoff sogar 15 Cent je Liter.
Der DBV fordert, die Beimischungsverpflichtung auf EU-Ebene einheitlich zu regeln, um schließlich das in der EU-Richtlinie zur Förderung von Biokraftstoffen festgelegte Mengenziel in Höhe von 5,75 Prozent Ende 2010 doch noch zu erreichen. Die Versorgungssicherheit und hiermit einhergehend die Erfüllung der Klimaschutzverpflichtungen der EU nach dem Kyoto-Protokoll müssen den politischen Gestaltungsrahmen vorgeben. Die Beimischungsregelung müsse verwaltungstechnisch so ausgestattet werden, dass die europäische Rohstoffproduktion gegenüber Drittlandsimporten Priorität behält und regionale Hersteller und Vermarkter nicht aus dem Markt verdrängt werden.
Das Bundesfinanzministerium begründet seinen jetzt vorgestellten Vorschlag für eine Teilbesteuerung mit den Ergebnissen der so genannten Überkompensationsberechnung, die jedoch bislang nur für das Jahr 2004 vorliegt. Sie stützt sich dabei auf die Entwicklung der Treibstoffpreise in der zweiten Jahreshälfte 2005, ohne die gestiegenen Rohstoffkosten und nicht unerheblichen Kosten für die Umrüstung auf den Pflanzenölbetrieb zu berücksichtigen. Der DBV fordert daher, dass zunächst der zweite Bericht der Bundesregierung an den Bundestag zur Prüfung der Überkompensation bei Biokraftstoffen abgewartet werden muss. Der DBV weist darauf hin, dass der Vorschlag der Bundesregierung die über fünfzehn Jahre erfolgreiche Marktentwicklung für reine Biokraftstoffe nicht zerstören dürfe. Deshalb müsse für Reinkraftstoffe die gesonderte Besteuerungsregelung auf Basis einer Überkompensationsprüfung für alle Biokraftstoffe erhalten bleiben.
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