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Steuerlicher Querverbund auf dem Prüfstand 11. EUROFORUM-Jahrestagung "Besteuerung der öffentlichen Hand" 18. und 19.Juni 2008, Köln

Düsseldorf (ots)

Köln/Düsseldorf, Mai 2008. Die steuerliche
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten kommunaler Wirtschaftbetriebe 
untereinander ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BHF) vom 
22. August 2007 nicht gestaltungsmissbräuchlich. Bei strukturell 
dauerdefizitären Gesellschaften spricht das Urteil jedoch von einer 
verdeckten Gewinnausschüttung, da die Körperschaftssteuer- und 
Gewerbesteuer pflichtig ist. Der so genannte steuerliche Querverbund 
und die Rechtsform dauerdefizitärer Betriebe als 
Kapitalgesellschaften stehen mit dem Urteil zur Disposition. Experten
beziffern das betroffene Steuervolumen aus dem steuerlichen 
Querverbund auf jährlich 1,5 Milliarden Euro. Die Reaktion der 
Finanzverwaltung und der Gesetzgebung auf das Urteil wird derzeit 
abgewartet.
Auf der 11. EUROFORUM-Jahrestagung "Besteuerung der öffentlichen 
Hand" (18. und 19. Juni 2008, Köln) diskutieren Steuer- und 
Finanzexperten aus Ministerien, Rechtsprechung und öffentlicher 
Praxis über die Zukunft des kommunalen Querverbundes. Das BHF-Urteil 
begründet Karin Heger (Bundesfinanzhof). Den Nichtanwendungserlass 
des Bundesministeriums der Finanzen als Reaktion auf die 
BHF-Rechtsprechung sowie neue gesetzliche Möglichkeiten für den 
Querverbund stellt Erich Pinkos (Bundesministerium der Finanzen) vor.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Hüttemann (Rheinische 
Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn) und Dr. Stephan Schauhoff (Flick 
Gocke Schaumburg) diskutieren Heger und Pinkos über die Vor- und 
Nachteile der steuerlichen Quersubventionierung öffentlicher 
Betriebe.
Die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 für die 
Besteuerung von Kommunen und öffentlichen Trägern ist ein weiteres 
Schwerpunktthema der etablierten Steuerfachtagung. Die Befreiung von 
der Umsatzsteuer für spezielle öffentliche Einrichtungen und die 
gesetzlichen Grenzen für eine hoheitliche Bestätigung stellt Stephan 
Flitzinger (Finanzministerium des Landes Rheinlad-Pfalz) vor. Die 
aktuelle Rechtsprechung bei der Kapitalertragssteuer beschreibt 
Harald Bott (Hessisches Ministerium der Finanzen).
Das vollständige Programm finden Sie unter:
http://www.euroforum.de/ots-steuern-oeffentlich08
Weitere Informationen:
Dr. phil. Nadja Thomas
Senior-Pressereferentin
EUROFORUM Deutschland GmbH
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Tel.: +49 211/96 86-33 87
Fax: +49 211/96 86-43 87
E-Mail:  nadja.thomas@euroforum.com
Pressemitteilung im Internet: 
www.euroforum.de/presse/steuern-oeffentlich08

Pressekontakt:

EUROFORUM Deutschland GmbH
Dr. phil. Nadja Thomas
Telefon: +49(0)211/9686-3387
Fax: +49(0)211/9686-4387
nadja.thomas@euroforum.com

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